Bilderrechte, Fotorechte und Webseiten

Eines vorweg: Das Thema Bilderrechte kann im Rahmen dieses Artikels bestenfalls angeschnitten werden. Ich werde versuchen auf die Thematik möglichst unjuristisch und praxisbezogen einzugehen, was nicht immer einfach ist ;).

Vor allem beim Projektieren stellt sich oft die Frage: „Darf ich irgendein Bild frei aus dem Internet wählen, oder gibt es Beschränkungen bei der Bilderwahl?“ Grundsätzlich gilt: Lichtbilder dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Urhebers (des Fotografen) verwendet werden. Hier ist zu beachten, dass neben Lichtbildwerken auf reine Lichtbilder (also unabhängig von der Schöpfungshöhe) durch das Urhebergesetz geschützt sind.

„Wenn ich also die Erlaubnis des Fotografen habe, dann kann mir nichts mehr passieren?“
Nein, es kommt auch auf das Motiv an. Befindet Sich eine Person auf dem Bild, so muss auch deren Einwilligung vorliegen, solange die Person nicht reines Beiwerk ist. Dieses sog. „Recht am eigenen Bild“ wird in Deutschland durch das Kunsturhebergesetz geschützt. Aber wann ist eine Person ein „Beiwerk“? Dabei muss die Personendarstellung der Darstellung der Umgebung (z.B.: Landschaftspanorama) so untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich der Charakter des Bilds ändern würde. Die Landschaft muss also das prägende Element im Bild sein. Daneben müssen Personen der Zeitgeschichte mehr dulden, als Privatpersonen. Eine (absolute) Person der Zeitgeschichte kann nicht immer verhindern, dass ihr Bild verwendet wird, da sie aufgrund ihrer Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht. Aber auch bestimmte geschützte Formen und Gestaltungen können geschützt sein. So ist beispielsweise der ICE der Deutschen Bahn von Geschmacksmustergesetz geschützt, und darf als prägendes Motiv nicht für gewerbliche Abbildungen verwendet werden.

“Was ist mit Gebäuden, Bauwerken oder Skulpturen, darf ich die einfach fotografieren?“
Wie der Jurist so gerne sagt: „Das kommt darauf an.“ Auch Bauwerke können urheberrechtlich geschützt sein (Architektur, etc.). In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten (wie Frankreich oder Italien) die sog. „Panoramafreiheit“. Diese besagt, dass man urheberrechtlich geschützte Bauwerke und Denkmäler, die vom öffentlichen Straßenland zu sehen und zu fotografieren sind, bildlich wiedergeben und veröffentlichen darf (Zeichnungen, Fotografien, etc.), auch wenn die Bauwerke an sich auf Privatgrund stehen.
Prinzipiell gelten aber folgende Einschränkungen:
– Die Panoramafreiheit umfasst nur die Außenansicht, nicht jedoch die Innenansicht
– Man muss sich auf öffentlich zugänglichem Straßenland befinden und das Foto ohne Hilfsmittel wie Leitern anfertigen können. Das bedeutet, dass Fotos mit Leitern über Mauern hinweg oder aus gegenüberliegenden Gebäuden nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind.
– Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Bauwerke, die keinen rechtlichen Schutz genießen, dürfen frei fotografiert werden. Die Grenze ist jedoch das Hausrecht und die Privatsphäre. Aber Vorsicht: Aufnahmen von militärischen Anlagen und Luftbildaufnahmen können unter Strafe gestellt sein.

Tatsächlich ist das Thema jedoch um einiges komplexer! Wenn an sich unsicher ist, sollte man in jedem Falle einen Anwalt seines Vertrauens hinzuziehen.

Firefox gegen Domainparking?

Ein neues Addon des Browsers Firefox blockiert geparkte Domains auf Browserebene bereits beim ersten Ansurfen. Den Benutzern des Addons wird beim Aufruf einer geparkten Domain eine Warnung gezeigt mit der Meldung:

Blocked by Duck Duck Go Toolbar – GeparkteDomain.tld is probably a waste of your time
(Blockiert bei Duck Duck Go Toolbar – GeparkteDomain.tld ist wahrscheinlich reine Zeitverschwendung)

Der User hat dann die Möglichkeit auf die vorher angesurfte Seite zurückzugehen, die Seite trotzdem zu besuchen oder nach etwas anderem zu suchen. Da dies den Großteil der arglosen Surfer davon abhält, die geparkten Seiten zu besuchen, ist wohl sicher. Dem Inhaber der geparkten Domain geht so wertvoller TypeIn Traffic und damit Umsatz verloren. Da der Verkaufswert von Domains oft anhand der TypeIns und der Einnahmen bemessen wird, schädigt diese Entwicklung nicht nur das Domainparking, sondern langfristig auch den Wert generischer TypeIn Domains.

Sollte sich so etwas durchsetzen, dann ist das sicher eine Bedrohung für das Domainparking. Dies ist eines der Szenarios, die die Domainwirtschaft nachhaltig beeinträchtigen könnten. Die zugrunde liegende Motivation ist aber nicht neu. Immer wieder kommen Argumente auf, dass das „Horten“ von Domains prinzipiell „schlecht“ und „böse“ sei, da man ja „legitime“ Interessenten abhalte, die Domain zu entwickeln und „besser“ zu nutzen. Der Domainparker nutze die Domain ja überhaupt nicht richtig, sie sei ja „nur“ geparkt. Auch die Entwickler des Addons haben eine ähnliche Einstellung. Auf der Webseite der Entwickler heisst es:

Hi, my name is Fang. My friend Sheriff and I are making a list of parked domains and are developing tools to use it.
Why, you ask? Needless to say, parked domains suck! We started this project to help reduce this suckage.
(Hallo mein Name ist Reißzahn. Mein Freund Sheriff und ich machen eine Liste geparkter Domains und entwickeln Werkzeuge um diese zu benutzen. Du fragst, warum? Natürlich weil geparkte Domains zum kotzen sind! Wir haben dieses Projekt gestartet, um dabei zu helfen diesen Mist zu reduzieren.)

Diese Entwicklung sollte natürlich kritisch beobachtet werden. Laut Wikipedia wurde für Firefox am 02. März 2009 ein Marktanteil von 24,8 Prozent in Deutschland ermittelt. Golem.de ermittelte im Februar 2009 sogar eine Verbreitung von 61 Prozent, wobei hier festgestellt werden muss, dass sich Golem.de primär an „professionelle Computeranwender“ richtet. Das „professionelle Anwender“ eine Parkingseite auch ohne das AddOn erkennen und sofort wegklicken würden ist nur ein ein schwacher Trost, da diese Profis ja auch als valider TypeIn-Besucher gewertet werden würden und somit auch ohne Klick auf die Anzeigen den Wert von generischen Domains rein durch den Besuch steigern. Mann kann zwar davon ausgehen, dass der 08/15 User, der in der Regel eine Parkingseite nicht als das erkennt, was sie ist, weder Firefox benutzt, noch auf die Idee kommt, dieses Addon zu installieren, jedoch ist das nicht wirklich beruhigend. In der Regel installieren Netzwerk-Admins großer Unternehmen solche Dinge für alle Arbeitnehmer, so dass dann zumindest das ansurfen geparkter Seiten während der Arbeitszeit entfällt.

Das Addon, das zur Suchmaschine duckduckgo.com gehört, hat nach eigener Aussage derzeit mehr als 42 Millionen „nutzloser“ Webseiten gespeichert und zur Blockierung ausgeschrieben. Was passiert eigentlich, wenn die Domain doch schlussendlich projektiert wird? Ist die Domain jetzt für immer auf der „schwarzen Liste“ und somit geblockt? Gibts dafür einen „Reinclusion Request“ wie bei Google, und wenn ja, wen interessiert das überhaupt?

Das Addon hat auch noch einen weiteren „Nutzen“. Sollte sich ein Benutzer einmal vertippen und statt twitter.com twiter.com eingeben, so wird er umgehend gewarnt und gefragt, ob er nicht eher „Twitter.com“ gemeint hat. Ob dies auch für generische Typos so „funktioniert“ ist noch zweifelhaft, aber die Entwicklung spricht eine eindeutige Sprache.

Was sollten Domainer nun angesichts dieser Entwicklung tun? Geparkte Domains schnell jetzt noch verkaufen, solange die Parkingeinnahmen als Wertmaßstab noch akzeptabel sind (meine E-Mail steht im Impressum ;-))? Panische Bestrebungen anstrengen, alle Domains nun schnell „irgendwie“ zu entwickeln? Auf Florist umschulen?
Nichts dergleichen! Die Projektierung der eigenen Domains ist zwar meiner Ansicht nach der Weg in die richtige Richtung, aber schlecht projektierte Domains schaden eher als dass sie nutzen. Wichtig ist, dass man die sich derzeit andeutenden Entwicklungen nicht ignoriert und sich langsam aber sicher neu ausrichtet. In der Domain-Projektierung liegt die Zukunft, und sei es auch nur ein gut gemachtes Miniprojekt.