.de Premium Domains – betroffene Domains können vererbt werden
14. September, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht
Auf dem Domainvermarkterforum 2009 in Köln hat sich Denic-Vorstandsmitglied Frau Sabine Dolderer den Fragen der Domaingemeinde gestellt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob .de Premium Domains bei einer gleichlautenden gTLD übertragen werden können, oder nicht. Ich hatte im Rahmen eines zwei-Personen-Gesprächs auf der Bühne die Möglichkeit, direkt mit Frau Dolderer als Gesprächspartner zu diskutieren.
Auf meine erste Frage zu den Hintergründen des § 6 Abs. 1 Denic-Domainbedingungen erklärte Frau Dolderer, dass diese Regelung nicht erst vor kurzem geändert wurde, sondern mindestens schon seit 2004 in dieser Form besteht. Dabei hat es sich die Denic nicht einfach gemacht, und die Interessen der Domaininhaber mit den Interessen an einem reibungslosen Internetverkehr gegeneinander abgewogen. Dabei hat man die technischen Probleme gem. RFC 1535 höher gewichtet.
Überraschenderweise erklärte Frau Dolderer, dass betroffene Domains selbstverständlich vererbt werden können. Sie entschuldigte sich für die evtl. juristisch ungenaue Erklärung, aber aus der Sicht der Denic, handele es sich bei einer Vererbung nicht um eine normale Übertragung, so dass diese Fälle nicht unter die Beschränkung des § 6 Abs. 1 Denic-Domainbedingungen fallen würden. Auch eine Übertragung im Rahmen einer Firmennachfolge sei möglich. Auf Nachfrage erklärte Frau Dolderer, dass man dabei die handelsrechtlichen Regeln der Firmennachfolge beachten und genau prüfen würde, ob die Nachfolgefirma auch wirklich in wesentlichen Teilen der Vorgängerfirma entspräche, oder ob es sich um eine Übertragung auf eine neue Firma handele. In letzterem Fall sei eine Übertragung nicht möglich.
Eine Übertragung der betroffenen Premium Domains im Rahmen der Erfüllung eines Domainverkaufs sei jedoch weiterhin nicht möglich. Auf Nachfrage, warum denn andere Registries augenscheinlich kein Problem mit SLDs, die einer TLD entsprechen, haben, erklärte Frau Dolderer, dass diese Registries einfach ein größeres technisches Risiko bewusst in Kauf nehmen. Die in RFC 1535 beschriebenen technischen Risiken sind auch heutzutage nicht einfach zu beheben. Dazu müssten Einstellungen und Protokolle auf allen betroffenen Stellen berichtigt und überwacht werden, was nahezu unmöglich sein. Derzeit gebe es immer noch einen großen Anteil an DNS-Anfragen, die falsch geroutet werden, was ein Resultat des immer noch bestehenden Problems gem. RFC 1535 ist.
Auf Nachfrage, warum diese Einschränkung der Übertragung so leicht mithilfe eines Firmenmantels, mit dem betroffene Domains faktisch „mit“veräußert werden können, umgangen werden kann, wurde diese Möglichkeit besprochen und seitens der Denic nicht beanstandet.
Auf den Einwurf, warum die Denic nicht aktiver gegen die gTLDs vorgeht antwortete Frau Dolderer, dass man die ICANN auf das Problem aufmerksam gemacht hat, es aber nicht die Aufgabe der DENIC sei, gegen jede neue gTLD vorzugehen.
Das Problem der Nichtübertragbarkeit im Rahmen eines Domainverkaufs besteht weiterhin fort und man darf gespannt sein, welcher Inhaber die Angelegenheit gerichtlich überprüfen lässt.
Insgesamt war es eine recht angenehme Diskussion, die eher auf Dialog, als auf ein Streitgespräch ausgelegt war. Das macht auch Sinn, da sich die Interessen der Denic und der Domaininhaber größtenteils decken und es schade wäre, wenn man sich ständig gegenseitig ein Bein stellt. Man muss auch beachten, dass wir es als .de-Domainer doch im internationalen Vergleich recht gut haben. Der Preis für .de Domains ist sehr niedrig und es gibt keine fragwürdigen Schiedsgerichtsentscheidungen, da das UDRP nicht anwendbar ist. Dies und die darauf beruhende Stellung der .de Domain an der Spitze der TLDs ist nicht zuletzt der Denic zu verdanken. Ich persönlich würde mir wünschen, dass die Denic offensiver bei der ICANN gegen die neuen gTLDs vorgeht und das technische Problem nicht auf die Domaininhaber abwälzt. Ein guter Schritt in die richtige Richtung wurde mit diesem Dialog zumindest gemacht, auch wenn nicht alle Punkte abschließend geklärt werden konnten.
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