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Aktuelle Domainnews #7

Neue Domainendungen – eine Bedrohung für Premium Domains

Die meisten Domainer halten die neuen gTLDs wie .sport oder .auto für überflüssig, aber nicht weiter schädlich, werden sie nach fast einhelliger Meinung dazu beitragen, dass sich die User noch stärker auf die etablierten Endungen wie .de oder .com konzentrieren. Ein durchschlagender Erfolg der neuen Domainendungen ist bis auf wenige Ausnahmen wohl nicht zu erwarten. Jedoch stellen diese neuen gTLDs eine konkrete Bedrohung für den Fortbestand zahlreicher Premium Domains wie sport.de oder auto.de dar. [Weiterlesen]

Sinn und Unsinn von 1 Euro Aktionen

In schöner Regelmäßigkeit findet man sog. 1 Euro Aktionen bei großen Domainregistraren. In diesen Aktionen können beispielsweise .de oder .at Domains für 1 Euro für das erste Jahr registriert werden. Nach dem ersten Jahr ist der reguläre Registrierungspreis zu zahlen. Vor allem Anfänger im Domainbusiness decken sich bei solchen Aktionen immer sehr extensiv mit Domains ein. In der Regel handelt es sich bei solchen Neuregistrierungen um drittklassige und minderwertige Domains, da alle erstklassigen Domains ja bereits belegt sind. Die Gefahr besteht darin, diese minderwertigen Domains rechtzeitig wieder zu kündigen, da viele Aktionsregistrare eine Kündigungsfrist von 2-3 Monaten zum Ablauf der Domain festlegen. Drei Monate vor Ablauf macht sich jedoch in der Regel keiner Gedanken, ob er die Domain behalten will und verpasst somit oft die Kündigungsfrist. Hinzu kommt, dass der reguläre Preis oft ein Vielfaches des durchschnittlichen Registrierungspreises für die Domain beträgt (beispielsweise für .de Domains 12 Euro/Jahr statt im Durchschnitt 3-6 Euro/Jahr). Somit werden diese 1 Euro Aktionen schnell sehr teuer.

Fazit: Wenn man weiß, was man macht und die Domains tatsächlich vor Ablauf der Kündigungsfrist zu einem anderen Registrar umzieht oder löscht, dann können solche Aktionen eine Möglichkeit sein, Domains zu testen. Für Anfänger sind diese Aktionen jedoch nicht zu empfehlen, da vor allem hier gerne die Kündigungsfrist übersehen wird und die Domains dann teuer werden können.

Werden .com Domains billiger?

Wie domainnamewire.com berichtet hat Anfang Juni das „Petitionsgericht” der USA (United States Court of Appeals) eine untergerichtliche Entscheidung aufgehoben und ein Kartellrechtsverfahren (antitrust lawsuit) der Koaltition für ICANN Transparenz (Coalition for ICANN Transparency (CFIT)) gegen Verisign zugelassen. Dies könnte im Ergebnis zu erheblich niedrigeren Preisen für .com Domains führen. Aufgrund des laschen und meiner Ansicht nach durch Lobbyisten beeinflussten Vertrages zwischen ICANN und Verisign zur Verwaltung der .com TLD ist es Verisign erlaubt jedes Jahr die Preise für .com Domains um bis zu 7% zu erhöhen. Bislang hat Verisign jedes Jahr davon Gebrauch gemacht. Aufgrund dessen hat die CFIT auch unter anderem den Vorwurf erhoben, der Vertrag mit Verisign verletze das Kartellrecht, da es keinen offenen Gebots- und Bewerbungsprozess für die Neuvergabe der Verwaltung der .com TLD gegeben habe.

Dieser Kartellrechtsprozess ist erst am Anfang und es wird erwartet, dass er sich einige Zeit (evtl. sogar Jahre) hinziehen kann, bis es zu einer Entscheidung kommt. Im Zuge dessen kann erwartet werden, dass Verisign die Preise für .com dieses Jahr zumindest nicht erhöhen wird, um den Gegnern keine weiteren Argumente zu liefern.

Vanity URLs – der nächste „Domain”-Hype?

Facebook hat im Juni seine URl-Struktur auf Benutzerfreundliche URLs umgestellt. Es ist nun möglich URLs in der Form „Facebook.com/Keyword” für seine Facebookseite zu erstellen. Ähnlich wie bei einem Domainlandrush ging es auch hier zu. Begehrte URLs waren innerhalb von Minuten vergeben. Wie schon bei Twitter-URLs bezweifle ich auch hier, dass es langfristig einen neuen „Domainhype” auslösen wird, jedoch kurzfristig kann ich eine gewisse Faszination schon verstehen. Was meint Ihr? Habt Ihr eine Twitter- oder Facebook Vanity-URL?

URS das neue Tool für reverse DomainHijacking

Im Zuge der Einführung der neuen gTLDs will die ICANN das UDRP System durch ein neues System (URS = Uniform Rapid Suspension System) ersetzen. Dieses neue System wird es Markeninhabern ermöglichen noch schneller und effektiver an die begehrte Domain zu kommen und birgt für Domaininhaber erhebliche Risiken ihre generische Domain zu verlieren. Das neue URS System wird nur noch 200 USD für das Verfahren kosten (UDRP ~ 4.000 USD) so dass sich die Domainhijackingversuche erheblich erhöhen werden. Die Antrag zum URS Verfahren wird eine einfache Eingabemaske sein, die auch ohne Anwalt zu bewältigen ist. Die streitgegenständliche Domain wird ab Antragsstellung eingefroren (UDRP erst mit Entscheidung des Panels). Es zeichnet sich auch ab, dass der Domaininhaber nun in der Pflicht ist zu beweisen, dass seine Domain nicht der Marke entspricht, diese verletzt und er nicht gutgläubig war.

JEDER Domainer kann und SOLLTE noch heute einen Kommentar mit seinen Bedenken an die ICANN schicken, um das URS zu verhindern (die Frist läuft heute Montag amerikanischer Zeit ab):
ICANN Comments zum URS

Sedo Sales im Juni

kreishandwerkerschaften.de 14.875 Euro
zeitschriftenabo.de 6.300 Euro
fueralles.de 4.500 Euro
zeitungsabo.de 4.300 Euro

armbanduhren.com 11.000 Euro

sport.us 5.000 USD
homepage.info 4.000 Euro

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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