Domains an Endkunden verkaufen
4. Mai, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht · 6 Kommentare
Seine Domains an Endkunden zu verkaufen ist das Ziel jedes Domainhändlers.
Doch wie kommt man an Endkunden ran? Auf Angebote per Email oder sogar Fax sollte man geflissentlich verzichten, da dies mindestens zu einer Abmahnung führen kann. Der Weg führt also zum traditionellen Brief per Post. Hierbei gilt es zu beachten, immer einen Ansprechpartner zu finden. Idealerweise spricht man den Entscheider gleich direkt an. Wer „Sehr geehrte Damen und Herren“ in seiner Anrede schreibt, der hat den ersten Punkt bereits verfehlt.
Wie lange soll das Anschreiben sein? Hier teilen sich die Meinungen. Obwohl ich gute Erfahrungen mit einem zweiseitigen Anschreiben gemacht habe, kenne ich auch Kollegen, die sagen, dass der Endkunde maximal die erste Seite liest.
Was sollte in dem Brief stehen? Auf allgemeines „Blah Blah“ sollte man verzichten. Wie der Domainmarkt im Allgemeinen aussieht interessiert den Kunden genauso wenig, wie das Wetter der letzten Woche. Hier zählen vor allem die harten Vorteile, die der Kunde hat, wenn er die Domain kauft. Diese können sein: Vorteile im Suchmaschinenmarketing durch generische Domains, „leichteres“ SEO oder organischen Besucherfluss durch Type-Ins. Schlussendlich muss man dem Kunden erklären, dass er durch den Kauf der Domains nicht Geld ausgibt, sondern tatsächlich Geld spart.
Gibt es sonst noch was zu beachten? Das Schreiben sollte natürlich frei von Rechtschreibfehlern sein, klare kurze Sätze aufweisen und keine „Weichmacher“ beinhalten. „Ich würde Ihnen gerne …. anbieten“ ist genauso schlecht wie „ich könnte Ihnen ….. anbieten“. Besser ist: „Ich biete Ihnen …. an“. Man sollte auf seinen Brief mit allen Mitteln aufmerksam machen. Ich benutze zu diesem Zweck einen einfarbigen, nicht weißen Briefumschlag und Motivbriefmarken. Auch der Hinweis, dass der Kunde eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhält (soweit man nicht Kleinunternehmer ist!) sollte nicht fehlen. Es sollte sich um rein beschreibende Domains handeln. Wer versucht fremde Markennamen dem Inhaber anzubieten, für den kann es schnell teuer werden.
Bislang habe ich damit gute Erfahrungen gemacht, und konnte so beispielsweise Domains, die ich vor zwei Jahren frei registriert habe, für 500,00 Euro verkaufen.
Viel Erfolg!
Gericht gibt grünes Licht für toys.com
7. März, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht · 1 Kommentar
Wie DomainNameWire meldet hat das Insolvenzgericht dem Verkauf der Domain toys.com für 5,1 Millionen US-Dollar zugestimmt. Die Domain wurde bereits Anfang Februar schon einmal für 1,25 Millionen US-Dollar in einer Auktion versteigert, jedoch verweigerte das Gericht hier die Zustimmung. Die Domain stammt ursprünglich aus der Insolvenzmasse der Firma „The Parent Company“, die im Dezember 2008 Insolvenz anmelden musste. Weitere Domains der insolventen Firma, wie hobbies.com ($102.000 im Paket mit iToys.com) und birthdays.com ($200.000 im Paket mit pinata.com und eParties.com), wurden ebenfalls versteigert.
Die ursprünglichen Ersteigerer von toys.com, Faculty Lounge Partners, werden mit 37.500 US-Dollar und der Erstattung weiterer Rechtsgebühren abgefunden. Neuer Eigentümer von toys.com ist Toys ‚R‘ Us, was aus Unternehmenssicht natürlich Sinn macht. Der Spielzeughändler hatte in der ersten Auktion bereits bei eToys.com ($2,15 Millionen im Paket mit Unternehmensteilen der insolventen Firma) zugeschlagen.
Damit ist der Verkauf von toys.com für $5,1 Millionen (~4.052.604 EUR) der höchste offizielle Domainverkauf des Jahres 2009.