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ccTLDs in Afrika – immer noch ein Abenteuer!

Inspiriert durch Gerald von Trixi.com bin ich auf diesen Artikel gestoßen, der beschreibt, dass die meisten der afrikanischen Länder ihre ccTLDs immer noch nicht selbst verwalten. Nur insgesamt 10 Länder in Afrika haben selbst die Kontrolle über ihre ccTLD. So wird beispielsweise die Länderdomain von Ruanda (.rw) von einem in der Schweiz lebenden Belgier verwaltet. Die Verwaltung der Länderdomain von Mauritius (.mu) hat ihren Sitz in Kalifornien, USA und liegt nicht bei der Regierung des Inselstaates. Obwohl viele Regierungen Afrikas mittlerweile einen Antrag auf Rückzuweisung der Verwaltung ihrer ccTLD bei der ICANN gestellt haben, wird diesen Anträgen nur zögerlich stattgegeben.

Die ICANN bemängelt vor allem, dass viele afrikanische Staaten immer noch nicht die technische Kapazität haben, ihre ccTLD selbst zu verwalten. Vielen fehlt es an Servern und geschultem Fachpersonal. Auch muss sichergestellt sein, dass die Domains nach dem Wechsel der Verwaltung der ccTLD nicht verloren gehen oder unberechtigterweise den Inhaber wechseln. Vor allem die Kommunikation mit den jeweiligen Regierungen stellt sich aufgrund der oft instabilen politischen Lage als schwierig dar. So hat der für die ccTLD zuständige Ministerposten eines Landes während des Antragsprozesses 15-mal gewechselt, wobei jeder neue Minister andere Ansichten hatte und teils widersprüchliche Anweisungen gab.

Afrika bietet viele Chancen bei seinen ccTLDs, nicht nur bei offensichtlichen Typo-Varianten von .com wie .cm (Kamerun). Hier kann man in den nächsten Jahren gut beobachten, wie ein ganzer Kontinent ins Internetzeitalter geführt wird.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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