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Textbroker – ein Erfahrungsbericht

Vor ein paar Tagen hatte ich über das Thema Texte, bzw. Texterstellung für die Mini-Seite geschrieben. Nachdem ich zahlreiche Texte bei Textbroker in Auftrag gegeben habe folgt nun mein Erfahrungsbericht:

Insgesamt habe ich 43 Texte aus 7 verschiedenen Themenbereichen in Auftrag gegeben. Davon habe ich 6 Texte nicht akzeptiert und zur Überarbeitung zurückgegeben. Von den zurückgegebenen Texten wurden zwei überarbeitet und der Rest wieder freigegeben, so dass sich ein neuer Texter deren annehmen konnte. Von den bemängelten Texten wurden 3 Texte aufgrund dessen beanstandet, weil sie teilweise abgeschrieben waren. Auch bei der Überarbeitung eines der abgeschriebenen Texte, wurde wieder abgeschrieben, mit der Folge, dass ich diesen Text endgültig nicht akzeptiert und dem Autor storniert habe. Jetzt muss Textbroker prüfen, ob der Text rechtmäßig von mir storniert wurde oder nicht. Im letzten Fall würde mir Textbroker die Textgebühr von meinem Textbroker-internen Konto abbuchen und ich müsste den Text akzeptieren. Nach kurzem Warten war es auch genau so geschehen. Obwohl mir eine Übereinstimmung von knapp 10% angezeigt wird (Anzahl kopierter Worte: 29 Worte), musste ich den Text akzeptieren. Ein Vergleich mit den plagiierten Seiten ergab, dass der Autor bei mehr als 2 aufeinanderfolgenden Sätzen (entspricht etwa einem Absatz) jeweils ein Wort ausgetauscht hatte. Das Abschreiben über mehrere Zeilen war also nachvollziehbar. Nach einer weiteren Beschwerde bekam ich von Textbroker die Kosten des Textes erstattet. Die Passagen des Textes habe ich schließlich selbst überarbeitet.

Man sollte jeden Text sowohl über Copyscape.com, als auch über das Textbroker eigene Tool Uncover prüfen. Zudem wird bei der zur Prüfung durch den Auftraggeber eingeordneten Texte bei Textbroker selbst ein Feld von Copyscape angezeigt und überprüft, wie viele Treffer darüber erzielt worden sind.

Leider kann man die Autoren bei der Auftragseinstellung nicht danach ausfiltern lassen, wie viele Texte nicht abgeschlossen worden sind, sondern nur nach der Stornoquote. Diese Stornoquote ist aber wenig hilfreich, wenn der Autor nach einer Monierung den Text einfach wieder freigibt, und somit kein Storno erfolgen kann. So könnten schwarze Schafe unter den Textern einfach viele Texte, die teilweise abgeschrieben sind, an Auftraggeber schicken und im Falle einer Entdeckung der Plagiate, den Auftrag einfach wieder frei geben. Eine gewisse Anzahl der Auftraggeber könnte den Hinweis von Copyscape übersehen und nicht jeder macht sie die Mühe und sucht nach Plagiaten. So hilft es den Auftraggebern nur weiter, die schwarzen Schafe sofort nach Monierung auf die Blacklist zu setzen, so dass diese keine Aufträge des Auftraggebers mehr annehmen können.

Jeder neue Autor steigt sofort in der Stufe 3 ein. Die Autorensuche von Textbroker zeigt derzeit mehr als 1.000 Autoren der Stufe 3 an. Die Stufe 2 ist für Autoren, die wohl schon zu schlechte Bewertungen erhalten haben und runter gestuft worden sind (derzeit 162). Auf Stufe 4 befinden sich auch mehr als 1.000 Autoren und die Stufe 5 weist 44 Autoren auf. Ich denke ich werde meine Meinung revidieren, und in Zukunft ausschließlich die Stufe 4 wählen.

Nach Abgabe der Texte durch den Autor hat der Aufraggeber 3 Tage Zeit, diese zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Texte automatisch als akzeptiert eingestuft und die Vergütung für die Texte wird fällig. Leider zeigt die Übersicht im Textbroker Backend nicht an, wann der Text zur Prüfung übermittelt worden ist. So kann man vor allem bei zahlreichen Textaufträgen schon mal durcheinander kommen, welcher Text vorrangig zu prüfen ist. Hilfreich wäre es auch, den Ablauf der Frist an zu zueigen. Derzeit kann man nur anhand der Email feststellen, wann ein Text zur Überprüfung freigegeben worden ist und muss den Fristablauf selbst berechnen, was sehr umständlich ist.

Die vorgegebene Bearbeitungszeit von beispielsweise 3 Tage ist auch immer nur relativ zu betrachten. So kann es passieren, dass der erste Autor die Deadline nicht einhält und der Auftrag automatisch wieder freigegeben wird. Somit sind 3 Tage ohne Ergebnis vergangen. Der neue Autor hat natürlich wieder 3 Tage Bearbeitungszeit. Diese Problematik gilt es vor allem dann zu beachten, wenn man die Texte zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt. Derzeit habe ich 2 Texte seit 5 Tagen ohne jede Reaktion im Status „in Bearbeitung” stehen. Die von mir vorgegebene Zeit war 3 Tage.

Alles in allem bin ich mit Textbroker jedoch zufrieden. Der Preis ist erheblich günstiger, als bei hauptberuflichen Textern, so dass man Einschnitte wie oben beschreiben schon mal hinnehmen kann. Man sollte die Texte aber in jedem Fall überprüfen und Plagiate nicht annehmen. Die Texte wurde teilweise auch schon Stunden nach der Einstellung des Auftrages erledigt, mitunter in sehr guter Qualität.

Wer also viele Texte schnell und günstig braucht, für den ist Textbroker durchaus zu empfehlen.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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