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Domains an Endkunden verkaufen

Seine Domains an Endkunden zu verkaufen ist das Ziel jedes Domainhändlers.

Doch wie kommt man an Endkunden ran? Auf Angebote per Email oder sogar Fax sollte man geflissentlich verzichten, da dies mindestens zu einer Abmahnung führen kann. Der Weg führt also zum traditionellen Brief per Post. Hierbei gilt es zu beachten, immer einen Ansprechpartner zu finden. Idealerweise spricht man den Entscheider gleich direkt an. Wer „Sehr geehrte Damen und Herren” in seiner Anrede schreibt, der hat den ersten Punkt bereits verfehlt.

Wie lange soll das Anschreiben sein? Hier teilen sich die Meinungen. Obwohl ich gute Erfahrungen mit einem zweiseitigen Anschreiben gemacht habe, kenne ich auch Kollegen, die sagen, dass der Endkunde maximal die erste Seite liest.

Was sollte in dem Brief stehen? Auf allgemeines „Blah Blah” sollte man verzichten. Wie der Domainmarkt im Allgemeinen aussieht interessiert den Kunden genauso wenig, wie das Wetter der letzten Woche. Hier zählen vor allem die harten Vorteile, die der Kunde hat, wenn er die Domain kauft. Diese können sein: Vorteile im Suchmaschinenmarketing durch generische Domains, „leichteres” SEO oder organischen Besucherfluss durch Type-Ins. Schlussendlich muss man dem Kunden erklären, dass er durch den Kauf der Domains nicht Geld ausgibt, sondern tatsächlich Geld spart.

Gibt es sonst noch was zu beachten? Das Schreiben sollte natürlich frei von Rechtschreibfehlern sein, klare kurze Sätze aufweisen und keine „Weichmacher” beinhalten. „Ich würde Ihnen gerne …. anbieten” ist genauso schlecht wie „ich könnte Ihnen ….. anbieten”. Besser ist: „Ich biete Ihnen …. an”. Man sollte auf seinen Brief mit allen Mitteln aufmerksam machen. Ich benutze zu diesem Zweck einen einfarbigen, nicht weißen Briefumschlag und Motivbriefmarken. Auch der Hinweis, dass der Kunde eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhält (soweit man nicht Kleinunternehmer ist!) sollte nicht fehlen. Es sollte sich um rein beschreibende Domains handeln. Wer versucht fremde Markennamen dem Inhaber anzubieten, für den kann es schnell teuer werden.

Bislang habe ich damit gute Erfahrungen gemacht, und konnte so beispielsweise Domains, die ich vor zwei Jahren frei registriert habe, für 500,00 Euro verkaufen.

Viel Erfolg!

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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