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Gericht gibt grünes Licht für toys.com

Wie DomainNameWire meldet hat das Insolvenzgericht dem Verkauf der Domain toys.com für 5,1 Millionen US-Dollar zugestimmt. Die Domain wurde bereits Anfang Februar schon einmal für 1,25 Millionen US-Dollar in einer Auktion versteigert, jedoch verweigerte das Gericht hier die Zustimmung. Die Domain stammt ursprünglich aus der Insolvenzmasse der Firma „The Parent Company”, die im Dezember 2008 Insolvenz anmelden musste. Weitere Domains der insolventen Firma, wie hobbies.com ($102.000 im Paket mit iToys.com) und birthdays.com ($200.000 im Paket mit pinata.com und eParties.com), wurden ebenfalls versteigert.

Die ursprünglichen Ersteigerer von toys.com, Faculty Lounge Partners, werden mit 37.500 US-Dollar und der Erstattung weiterer Rechtsgebühren abgefunden. Neuer Eigentümer von toys.com ist Toys ‚R’ Us, was aus Unternehmenssicht natürlich Sinn macht. Der Spielzeughändler hatte in der ersten Auktion bereits bei eToys.com ($2,15 Millionen im Paket mit Unternehmensteilen der insolventen Firma) zugeschlagen.

Damit ist der Verkauf von toys.com für $5,1 Millionen (~4.052.604 EUR) der höchste offizielle Domainverkauf des Jahres 2009.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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