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Aktuelle Domainnews #9

Microhoo – gibt es einen Deal zwischen Yahoo und Microsoft?

Lange war er im Gespräch: Der Deal zwischen Yahoo und Microsoft. Dann die Absage von Seiten Yahoo Anfang 2008. In der Zwischenzeit überlegte man bei Yahoo sogar, das Searchmarketing an Google zu outsourcen. Jetzt nähern sich die beiden Internetriesen Microsoft und Yahoo wieder einander an – und zwar mit Lichtgeschwindigkeit. Insidern zufolge soll der Deal kurz vor dem Abschluss stehen. Dabei würde Microsoft das Suchmaschinenmarketinggeschäft komplett von Yahoo übernehmen.
Was bedeutet das jetzt für Domainer? Kurz gesagt: Alles was einen starken Mitbewerber für Google schafft ist gut für Domainer! Derzeit sind Domainer dem Monopol Google quasi ausgeliefert. Google diktiert und steuert die Klickpreise bei AFD (Adsense for Domains) und ist auch im Bereich AFC (Adsense for Content) nahezu allein auf weiter Flur. Obwohl die Online-Werbebranche nicht von der Krise betroffen ist, ja sogar wächst, kommt dennoch immer weniger bei den Domainern an. Diese würde sich ändern, wenn Google ernstzunehmende Konkurrenz bekommt. Microsoft hat ja bereits Erfahrung als Monopolist und wird wissen, wie man anderen Monopolisten das Leben schwer macht. Zudem hat Microsoft mit seiner neuen Suchmaschine Bing.com schon ordentlich vorgelegt und wird in einigen Ländern sogar stärker genutzt als Yahoo. Dieser Zusammenschluss wird auf jeden Fallen einen Gegenpol zu Google bilden. Wie stark, das wird die Zeit zeigen. Wenn alles gut läuft, dann wird der Deal diese Woche bekannt gegeben.

Sedo-Domainauktionen – Was gibt es zu beachten?

Immer wieder tauchen Fragen auf, wie denn das Auktionssystem bei Sedo genau funktioniert. Die häufigsten Fragen werde ich hier beantworten:

Kann ich selbst eine Domain in die Sedo-Auktion geben?
Grundsätzlich kann man von sich aus keine Auktion starten. Dafür wird zunächst ein Gebot eines Interessenten benötigt. Auf dieses Gebot hin kann man dann innerhalb von fünf Tagen eine Auktion starten, muss man aber nicht, man kann auch einfach ein Gegengebot abgeben. Gibt man jedoch ein Gegengebot ab, dann hat man erst dann wieder die Möglichkeit die Domain in die Auktion zu schicken, wenn der Interessent ein weiteres (neues) Gebot abgibt. Man muss sich also entscheiden: Entweder eine Auktion zu starten oder ein Gegengebot abzugeben. Gibt man die Domain in die Auktion, dann wird sie auf jeden Fall mindestens zu dem Preis verkauft, der dem Erstgebot entspricht.

Also kann ich eine Domain nur in eine Auktion geben, wenn zuerst darauf geboten worden ist?
Nein, man kann auch bei Sedo anfragen, ob die Domain in eine sog. Premium Auktion gegeben wird. Dann kann man einen Mindestpreis festlegen, unter dem die Domain nicht verkauft wird. Zudem wird auch nicht erst ein Gebot eines Interessenten benötigt. Die Domain kommt ohne Erstgebot in die Auktion. Premium Auktionen werden jedoch nur für gute bis sehr gute Domains gestartet. Nicht jede Domain, die man selbst für geeignet hält, schafft es auch in eine Premium Auktion. Man kann eine Domain direkt aus seinem Sedo-Account (Domain-Management) für die Premium-Auktion vorschlagen.

Kann man den Endzeitpunkt der Auktion selbst festlegen?
Nein, der Endzeitpunkt der Auktion wird durch das Gebot bestimmt, aufgrund dessen man die Domain in die Auktion gibt. Wurde das Erstgebot um 2:00 Uhr Nachts abgegeben, dann endet die Auktion genau 7 Tage später um 2:00 Uhr. Sollte man sich entscheiden die Auktion erst ein paar Tage nach dem Erstgebot zu starten, dann läuft die Auktion nicht 7 Tage ab Auktionsstart, sondern 7 Tage ab dem Zeitpunkt des Erstgebotes. Man hat also dementsprechend weniger Tage für den Lauf der Auktion. Die kürzest mögliche Dauer einer Auktion ist 2 Tage.

Kann die Auktion verlängert werden
Gebote, die innerhalb der letzten 5 Minuten vor Auktionsende abgegeben werden, verlängern die Auktion jeweils um 10 Minuten. Ein „snipern” der Auktionen ähnlich wie bei eBay ist also nicht möglich.

.cm Domains – Was ist da los?

Der Run auf .cm Domains ist vor allem in den USA gerade groß, zählen .cm Domains ja zu den „TLD-Typos” von .com. Man kann also erwarten, dass loan.cm diejenigen Besucher einfängt, die eigentlich zu loan.com wollen und sich bei der TLD vertippen. .cm ist die ccTLD von Kamerun und wurde in der Vergangenheit durch eine catch-all Funktion der Nameserver dazu „missbraucht”, um nicht vergebene .cm Domains auf Parkingseiten weiterzuleiten, um so fehlgeleitete Besucher zu monetarisieren. Vor kurzem wurde die ccTLD .cm wieder redelegiert und der Regierung von Kamerun zur Verwaltung übergeben. Derzeit bestehen jedoch Zweifel daran, ob die technische Infrastruktur zum Betrieb der ccTLD ausreicht. Derzeit verlangt die Registry etwa 350,00 USD für die Registrierung einer .cm Domain und 10.00 USD für die Änderung der Nameserver. Dabei wird bereits jetzt gesagt, dass die Nameserver erst 2010 frei geändert werden können und vorher nur aufgrund einer „special request” geändert werden können. Ein funktionierendes whois für .cm existiert derzeit noch nicht. Wer also daran denkt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro in .cm zu investieren, der sollte sich im Klaren sein, dass er schlimmstenfalls frühestens Ende 2010 die Domains monetraisieren kann.

Die Gefahr Youtube Videos einzubinden

Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP (entspricht der deutschen GEMA) hat nach einem gerichtlichen Sieg über Youtube sein Augenmerk auf Blogger und Webseitenbetreiber gerichtet, die von der ASCAP verwertete Musikvideos auf ihren Blogs oder Webseiten eingebunden haben. Die Gefahr besteht darin, dass die Videos auf für die vergangenen Jahre in denen sie eingebunden waren, Gebühren auslösen können. Bis sich Google lizenzrechtlich mit der ASCAP geeinigt hat, wird die Lage auf dem US-Markt noch unklar bleiben.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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