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Adsense Account gesperrt – Wie man Google verklagt und gewinnt!

Aaron Greenspan hat in der Huffington Post einen sehr interessanten Artikel veröffentlicht, der die Probleme, die viele Kunden von Google mit dem Support dort haben, recht gut zusammenfasst. Und das mit einem fast schon komödiantischen Ausgang. Greenspan verklagt Google und gewinnt!

Was war passiert? Aaron Greenspan war jahrelang mit seinem Unternehmen Adwords Kunde, bis er sich entschloss die Seiten zu wechseln und mit einer neu gekauften Domain Adsense (for Content) auszuprobieren. Gesagt, getan und zu seinem Erstaunen hatte die Domain auch noch viele Besucher, was zu einem Umsatz von 721,00 USD führte. Bis schließlich Ende letzten Jahres Greenspans Adsense Account überraschend gesperrt wurde:

Your AdSense account for this login is currently disabled. We recommend checking your email inboxes for any messages we may have sent you regarding your account status. Sometimes our messages can be caught by email filters, so please be sure to check the Bulk/Spam folders of your email accounts as well.

If your account was disabled for invalid click activity, please visit our Disabled Account FAQ for more information.

Man kann seine Verwunderung nachempfinden, hatte er sich doch nach eigener Aussage nichts zu Schulden kommen lassen. Dann geschah das, was viele in der gleichen Situation schon oft feststellen mussten: Google hat keinen Support, nix, nada, null.
Emailanfragen wurden entweder gar nicht oder mit einer Standardmail beantwortet. Anrufe führten ins Leere, da man Greenspan schlicht und einfach nicht verbinden wollte. Weder ein Techniker, noch ein Adsense Manager, ja noch nicht mal die Rechtsabteilung von Google waren für ihn zu sprechen. Und das Kurioseste: Bis auf die Mitteilung, dass er für die Adwordskunden ein „bedeutendes Risiko” darstellen würde, konnte oder wollte ihm keiner sagen, warum denn nun sein Adsense Account gesperrt worden war.

In einem Anruf beim Adwords-Support, mit dem er als zahlender Kunde schon jahrelang zusammengearbeitet hatte, sagte er dem Mitarbeiter, dass man in Amerika das Recht habe zu erfahren welches Verbrechens man beschuldigt werde, um sich verteidigen zu können. Die Antwort war mal wieder typisch für Google. Der Google-Mitarbeiter sagte Greenspan, dass dieser fundamentale Rechtsgrundsatz nun mal nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google vorkommt und somit auch nicht anwendbar sei.

Jetzt wurde es Greenspan zu bunt und er ging zum Gericht (Small Claims Court entspricht etwa unserem Amtsgericht) von Santa Clara County in Palo Alto, dem gleichen Gerichtsbezirk, dem auch Google USA angehört, und reichte Klage ein. Ziel war es zumindest die verdienten 721,00 USD zu bekommen. Da in den USA in den Small Claims Courts Anwälte nicht zugelassen sind, schickte Google eine Rechtsanwaltsgehilfin in den Prozeß. Diese argumentierte, Greenspan müsse schließlich irgendwas falsch gemacht haben, denn ansonsten wäre er ja nicht gesperrt worden. Auf seine Nachfrage, was er denn konkret falsch gemacht habe, wußte die Google-Mitarbeiterin keine Antwort – offensichtlich wusste sie es selbst nicht einmal. Das sei aber auch gar nicht wichtig, denn Google könne einem den Adsense Account sperren, aus welchen beliebigen Gründen auch immer.

Diese Argumentation erlebte ein jähes Ende, als der Richter fragte, ob Google ihn auch für die Farbe seiner Augen sperren könnte. Schließlich entschied der Richter, dass er zwar im Small Claims Court nicht die Macht habe, Greenspans Adsense Account wieder öffnen zu lassen, aber dass er Google dazu verurteilen kann, Greenspan die 721,00 USD zu bezahlen. Zum ersten Mal befand sich Google nun in den Schuhen seiner Kunden. Die Google-Mitarbeiterin quittierte diese Erfahrung prompt mit einem lauten

But it’s not fair! What if everyone whose account was canceled sued Google?
(Aber das ist unfair! Was ist, wenn jeder, dem Google das Account gesperrt hat nun Google verklagt?)

Die Frage ist gar nicht mal so weit hergeholt. Bis Google seinen Support nicht grundlegend verändert, bzw. überhaupt mal Support für einige Produkte einführt, ist der Kunde immer der Willkür Googles ausgesetzt. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass in einer Vielzahl der Fälle die Adsense Accounts zu Recht gesperrt werden (Eigenklicks, Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, etc.), aber es muss möglich sein, zu erfahren, warum man gesperrt worden ist, um seine Sachlage darlegen zu können. Auch ich habe einen Adsense Account, aber ich benutze ihn nicht, schlicht und einfach deswegen, weil es mir suspekt ist, überhaupt keinen Support zu bekommen, wenn man ihn braucht.

Stefan Zwanzger hat vor einiger Zeit ein Interview mit Google auf dem Google Campus in Kalifornien geführt. Dabei kam auch das Thema Support zur Sprache und die Google-Mitarbeiterinnen Kim Malone (AdSense Director of Operations) und Michelle Vidano (Head of AdSense Product Marketing) hatten dazu folgendes zu sagen:

Affiliate.de: Hinsichtlich der Betreuung: Gibt es eine AdSense-Telefon-Hotline für die Nutzer?

Michelle: Wissen Sie, wir haben die Publisher gefragt, was sie wollen, und sie wollten das nicht wirklich.

Kim: Was die Publisher wollen ist mehr Geld, höhere Verdienste. Wir können aufgrund des Feedbacks sagen: die Nutzer wollen eher, dass wir unsere Ressourcen dafür einsetzen, herauszufinden, wie wir ihnen zu noch höheren Einnahmen verhelfen können…

Was muss man nehmen, um so einen Realitätsverlust zu erleiden? Kunden wollen keinen Support? HALLO? Klopf Klopf, jemand zu Hause?
Na, da hat Google seit 2006 ja ganze Arbeit geleistet. Man hört aus allen Ecken, dass die Adsense Einnahmen permanent sinken, obwohl der Online Werbemarkt stetig wächst (auch jetzt in der Wirtschaftskrise). Da hätte man mal lieber in Support investieren sollen.

Aber mittlerweile scheint sich Google doch in Richtung Kunden zu öffnen (obiges Interview stammt aus 2006). Ich hatte in Nizza auf dem SedoPro Partnerforum die Gelegenheit mit einem deutschen Google-Mitarbeiter zu sprechen, der für den Partnerfeed im Domainparking-Bereich zuständig ist. Während des sehr angenehmen etwa zweistündigen Gesprächs habe ich ihn auch gefragt, warum der Support bei einzelnen Produkten wie Adsense praktisch nicht vorhanden ist, und das der Grund ist, warum ich es nicht benutze. Er hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass es für Kunden mit entsprechendem Umsatz (die Adsense PremiumAccounts) Keyaccount Manager gibt, die diese Kunden betreuen. Darunter gibt es aber nur die Möglichkeit per Email Kontakt aufzunehmen. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass zumindest die deutschen Google-Mitarbeiter sehr bemüht und „pro Kunde” eingestellt sind.

Im Fall von Greenspan möchte ich betonen, dass er nicht das neue Google Adsense für Domains (das sog. eigene Google-Domainparking) benutzt hatte, sondern Adsense for Content. Diese Anzeigen hatte er einfach auf einer Platzhalter-Seite eingebaut (sog. MFA (Made for Adsense) Seiten), was natürlich gegen die Adsense Nutzungsbestimmungen verstößt. Somit erfolgte seine Sperrung zu Recht und die ganze Sache vor Gericht hätte wohl vermieden werden können, hätte man ihm nur den Grund für seine Sperrung mitgeteilt.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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