• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Domainblog
  • Domainnews
  • Domainrecht
  • Domains

Domainportal.de

Domainblog rund um Domains, DomainRecht, DomainNews und DomainMonetarisierung

  • Domainer
  • Domainkonferenzen
    • Veranstaltungsorte
    • Kategorien
    • Schlagworte

.de Premium Domains – betroffene Domains können vererbt werden

Auf dem Domainvermarkterforum 2009 in Köln hat sich Denic-Vorstandsmitglied Frau Sabine Dolderer den Fragen der Domaingemeinde gestellt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob .de Premium Domains bei einer gleichlautenden gTLD übertragen werden können, oder nicht. Ich hatte im Rahmen eines zwei-Personen-Gesprächs auf der Bühne die Möglichkeit, direkt mit Frau Dolderer als Gesprächspartner zu diskutieren.

Auf meine erste Frage zu den Hintergründen des § 6 Abs. 1 Denic-Domainbedingungen erklärte Frau Dolderer, dass diese Regelung nicht erst vor kurzem geändert wurde, sondern mindestens schon seit 2004 in dieser Form besteht. Dabei hat es sich die Denic nicht einfach gemacht, und die Interessen der Domaininhaber mit den Interessen an einem reibungslosen Internetverkehr gegeneinander abgewogen. Dabei hat man die technischen Probleme gem. RFC 1535 höher gewichtet.

Überraschenderweise erklärte Frau Dolderer, dass betroffene Domains selbstverständlich vererbt werden können. Sie entschuldigte sich für die evtl. juristisch ungenaue Erklärung, aber aus der Sicht der Denic, handele es sich bei einer Vererbung nicht um eine normale Übertragung, so dass diese Fälle nicht unter die Beschränkung des § 6 Abs. 1 Denic-Domainbedingungen fallen würden. Auch eine Übertragung im Rahmen einer Firmennachfolge sei möglich. Auf Nachfrage erklärte Frau Dolderer, dass man dabei die handelsrechtlichen Regeln der Firmennachfolge beachten und genau prüfen würde, ob die Nachfolgefirma auch wirklich in wesentlichen Teilen der Vorgängerfirma entspräche, oder ob es sich um eine Übertragung auf eine neue Firma handele. In letzterem Fall sei eine Übertragung nicht möglich.

Eine Übertragung der betroffenen Premium Domains im Rahmen der Erfüllung eines Domainverkaufs sei jedoch weiterhin nicht möglich. Auf Nachfrage, warum denn andere Registries augenscheinlich kein Problem mit SLDs, die einer TLD entsprechen, haben, erklärte Frau Dolderer, dass diese Registries einfach ein größeres technisches Risiko bewusst in Kauf nehmen. Die in RFC 1535 beschriebenen technischen Risiken sind auch heutzutage nicht einfach zu beheben. Dazu müssten Einstellungen und Protokolle auf allen betroffenen Stellen berichtigt und überwacht werden, was nahezu unmöglich sein. Derzeit gebe es immer noch einen großen Anteil an DNS-Anfragen, die falsch geroutet werden, was ein Resultat des immer noch bestehenden Problems gem. RFC 1535 ist.

Auf Nachfrage, warum diese Einschränkung der Übertragung so leicht mithilfe eines Firmenmantels, mit dem betroffene Domains faktisch „mit”veräußert werden können, umgangen werden kann, wurde diese Möglichkeit besprochen und seitens der Denic nicht beanstandet.

Auf den Einwurf, warum die Denic nicht aktiver gegen die gTLDs vorgeht antwortete Frau Dolderer, dass man die ICANN auf das Problem aufmerksam gemacht hat, es aber nicht die Aufgabe der DENIC sei, gegen jede neue gTLD vorzugehen.

Das Problem der Nichtübertragbarkeit im Rahmen eines Domainverkaufs besteht weiterhin fort und man darf gespannt sein, welcher Inhaber die Angelegenheit gerichtlich überprüfen lässt.

Insgesamt war es eine recht angenehme Diskussion, die eher auf Dialog, als auf ein Streitgespräch ausgelegt war. Das macht auch Sinn, da sich die Interessen der Denic und der Domaininhaber größtenteils decken und es schade wäre, wenn man sich ständig gegenseitig ein Bein stellt. Man muss auch beachten, dass wir es als .de-Domainer doch im internationalen Vergleich recht gut haben. Der Preis für .de Domains ist sehr niedrig und es gibt keine fragwürdigen Schiedsgerichtsentscheidungen, da das UDRP nicht anwendbar ist. Dies und die darauf beruhende Stellung der .de Domain an der Spitze der TLDs ist nicht zuletzt der Denic zu verdanken. Ich persönlich würde mir wünschen, dass die Denic offensiver bei der ICANN gegen die neuen gTLDs vorgeht und das technische Problem nicht auf die Domaininhaber abwälzt. Ein guter Schritt in die richtige Richtung wurde mit diesem Dialog zumindest gemacht, auch wenn nicht alle Punkte abschließend geklärt werden konnten.

Seitenspalte

Suche

Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

Neu im Blog

  • Domainvermarkterforum: Geschichte, Ablauf und warum die Reihe verschwand
  • ICANN-Meetings: Geschichte, Ablauf und welche Ausgaben herausragen
  • Domain pulse: Geschichte, Ablauf und warum Berlin 2006 heraussticht
  • Die wichtigsten deutschen Domainforen und was aus ihnen wurde
  • Lohnt sich eine DENIC-Mitgliedschaft als Domainer?

Kernthemen

  • Allgemein
  • Domain-Monetarisierung
  • Domainer
  • Domaingrundlagen
  • Domainhandel
  • Domainnews
  • Domainrecht
  • Domains
  • Konferenzen

Partner

  • Schmerzensgeld
  • Rechtsanwalt Regensburg
  • Rechtsanwalt Schmerzensgeld
  • Telemediengesetz
Domainportal.deDatenschutz/Impressum