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Wenn die Kripo zweimal klingelt!

Telefon: „Palim Palim”

Domaininhaber: „Hallo?”

Anrufer: „Hier ist Kriminaloberkommissar Schimanski (Name geändert) von der Kripo [Großstadt aus NRW]. Ihnen gehört doch die Domain „anwaelte.info”?”

Domaininhaber: „Was kann ich denn für Sie tun?”

Kripo: „Gehört Ihnen nun die Domain „anwaelte.info” oder nicht?”

Domaininhaber: „Um was geht es denn genau?”

Kripo: „Uns liegen mehrere Anzeigen vor, dass von der Domain „anwaelte.info” Emails versandt worden sind, die im Verdacht stehen, den Tatbestand des Betruges zu erfüllen. Es wurden mehrere Emails mit Abmahnungen versandt, in denen unter Vorspiegelung diverser Verstöße wie Filesharing behauptet wird, man sei verpflichtet Geld zu bezahlen. Der Name der Kanzleien ist aber ausgedacht und die Abmahnungen sind alle falsch.”

Domaininhaber: „Ja, und was hat das mit mir zu tun?”

Kripo: „Na Sie sind doch der Inhaber der Domain „anwaelte.info”?! Von Ihrer Domain wurden die Emails doch verschickt, oder nicht?!”

Domaininhaber: „Ich kann im Moment dazu gar nichts sagen. Aber wenn Sie wollen, dann schicken Sie mir doch bitte Ihre Anfrage per Post, damit ich die Sache prüfen kann.”

Kripo: „Aber am Telefon geht das doch viel schneller, mit der Post dauert das wieder ewig! Warum wollen Sie das denn?”

Domaininhaber: „Zufälligerweise bin ich Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und obwohl Sie einen vertrauenswürdigen Eindruck machen, weiß ich eigentlich gar nicht, wer Sie sind. Da ich berufsbedingt solche Sachen gerne schriftlich festhalte, damit es später keine Missverständnisse gibt, muss ich leider darauf bestehen, dass Sie mir die Fragen schriftlich übersenden.”

Kripo: „Na gut, das kann aber dauern, wir haben hier sehr viel Arbeit!”

Domaininhaber: „Kein Problem! Auf Wiederhören!”

Kripo: „Auf Wiederhören!” [legt auf]

Der findige Leser hat jetzt natürlich herausgefunden, dass ich der Domaininhaber war (und auch noch bin). Ich habe nach dem Anruf natürlich sofort die Domain sowohl im externen Whois, als auch im Backend meines Domainanbieters überprüft. Alles normal, kein Hijacking. Die Domain war zu dem Zeitpunkt zudem geparkt, ein MX-Eintrag im DNS existierte nicht. Ich war zunächst ratlos und hatte mich schon fast damit abgefunden, dass die Domain ggf. gespooft worden war.

Telefon: „Palim Palim”

Ich: „Hallo?”

Kripo: „Hier ist nochmal Kommisar Schimanski von der Kripo.”

Ich: „Ja?”

Kripo: „Ich habe jetzt nochmal in die Akte geschaut.”

Ich: „Ja, und?”

Kripo: „Sie bekommen keine Post von uns, da der Domainname nicht „anwaelte.info” sondern „irgendwas-anwaelte.info” lautet.”

Ich: „Aha, die Sache ist also erledigt?”

Kripo: „Für Sie ja. Schönen Tag noch!”

Ich: „Danke, wünsche ich Ihnen auch!” [legt auf]

Ich vermute, dass der eifrige Polizeibeamte, nachdem er sich mit mehr Arbeit (Übersendung der schriftlichen Fragen per Post) konfrontiert sah, die Akte genauer studiert hat. Dabei ist ihm wohl aufgefallen, dass er sich bei dem Domainnamen verlesen hat. Wenn ich nun seine Fragen einfach so am Telefon beantwortet hätte, dann wäre jetzt ein Aktenvermerk in der Welt, der mich mit dem Delikt in Verbindung bringt. Ggf. wäre gegen mich ermittelt worden, schlimmstenfalls hätte es eine Hausdurchsuchung gegeben, ggf. inkl. der Beschlagnahme meiner Computer.

Nun kommt es immer wieder mal vor, dass mich ein Mandant anruft, der sich in einer ähnlichen Situation befindet. Entweder hat die Polizei angerufen oder man ist als „Zeuge” bei der Polizei vorgeladen worden. Der Mandant fühlt sich sicher, da er ja nichts getan hat („mein Projekt / meine Domain ist sauber”) und will den Termin wahrnehmen oder die Polizei zurückrufen. Ich rate immer davon ab, dies zu tun und erzähle dann genau diese Geschichte. Obwohl man selbst nichts getan hat, kann es schnell vorkommen, dass man einem Missverständnis zum Opfer fällt. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen und keinen Rückruf zu tätigen. Der erste Schritt ist immer die Akteneinsicht, um überhaupt rauszufinden, worum es eigentlich geht. Sollte man es im Anschluss für sachdienlich halten tatsächlich Auskunft zu erteilen, so sollte dies immer schriftlich durch einen Anwalt geschehen, da man als Laie schnell ungünstige Formulierungen wählt. Für die Akteneinsicht ist man zudem zwingend auf einen Anwalt angewiesen, da man als Zivilperson eine Akteneinsicht auch nicht in eigenen Angelegenheiten bekommt.

Dass man als Unschuldiger in die Mühlen der Justiz gerät liegt nicht außerhalb der Lebenserfahrung. Um das zu vermeiden sollte man einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, insbesondere wenn man nichts mit dem Vorwurf zu tun hat.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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