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Denic führt einstellige .de Domains und zweistellige .de Domains ein – Premium .de Domains wieder sicher!

Wie die Denic mitteilt werden bereits nächste Woche die Registrierungsbedingungen für .de Domains gelockert. So wird es zukünftig möglich sein ein- und zweistellige Domains, sowie reine Zahlendomains zu registrieren. Domains wie 1.de, x.de, tv.de oder 123.de können ab Freitag, den 23. Oktober 2009, 09:00 Uhr registriert werden. Dabei findet zunächst eine Einführungsphase statt, in der diese Domains nach dem first come, first served Verfahren vergeben werden. Eine kommerzielle Auktion oder gar die Blockierung der Premium Domains wie bei anderen TLDs (man erinnere sich an .me) findet ausdrücklich nicht statt.

Augenscheinlich hat somit jeder die Chance die Nummer 1.de zu bekommen. Tatsächlich werden die Domains wohl unter den Domainern aufgeteilt, die als Denic-Mitglied entweder einen direkten Zugang haben, oder die mit Denic-Mitgliedern einen Deal geschlossen haben. Wie schon bei der Vergabe der IDN .de Domains werden diejenigen die Premium Domains bekommen, die zeitlich zuerst ihre Anträge an die Denic rausschicken (man erinnert sich hier an os3, die bei der .de IDN-Vergabe 2004 groß abgesahnt haben). Während der Einführungsphase wird es zudem ein spezielles Registrierungssystem geben, das getrennt vom normalen System läuft, um größtmögliche Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Die zeitliche Abfolge der Antragseingänge wird dabei über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet.

Welche Domains werden am meisten wert sein? Hier gibt es natürlich große Spekulation, aber mit einstelligen und zweistelligen Domains, die keine Markenrechte verletzen, sollte man schon weit vorne dabei sein. Domains wie tv.de, cd.de oder hd.de sind natürlich ein wirtschaftlicher Selbstläufer. Wie schon bei der IDN-Einführung werden schon kurz nach dem Abschluss der Einführungsphase die ersten hochpreisigen Verkäufe (öffentlich oder privat) stattfinden. Man darf also gespannt sein.

Von eingetragenen Marken wie o2.de, ck.de oder m3.de sollte man die Finger lassen. Obwohl hier die Tendenz in der Rechtsprechung dahingehend ist, dass eher eine Nutzungsuntersagung für bestimmte Bereiche, als eine Löschung ausgesprochen wird, kann man sich darauf gefasst machen, dass die betroffenen Firmen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werden. Man sollte bei seiner Vorregistrierung für zweistellige Domains darauf achten, seine Liste nach Marken zu überprüfen und zu bereinigen.

Diese Entscheidung der Denic kommt ohne große Vorwarnung. So habe ich noch auf dem Domainvermarkterforum im September 2009 in Köln mit Frau Sabine Dolderer über die strengen Registrierungs- und Transferbedingungen im Bezug auf gleichlautende TLDs auf der Bühne in einem Zweiergespräch diskutiert. Im Zuge dieser Einführung der ein- und zweistelligen .de Domains werden auch die Registrierungs- und Transferbedingungen gelockert. So können nun .de Domains registriert (und transferiert) werden, die einer TLD entsprechen oder die mit einem KFZ-Kennzeichen übereinstimmen. Wie ich schon damals vermutete, steht diese Lockerung wohl in mittelbarem Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung zu vw.de. So wurde gerade eine Klage zum BGH bereits im Vorfeld abgeschmettert, eine Nichtzulassungsbeschwerde der Denic blieb erfolglos.

Diese Lockerung der Registrierungsbedingungen ist der absolut richtige Schritt der Denic. Die Denic beweist durch das first come, first served Verfahren und die relative kurze Vorlaufzeit einmal mehr, dass es ihr nicht darauf ankommt, möglichst viel Profit aus dieser Vergabe zu schlagen, sondern dass sie vorranging für einen einwandfreien technischen Ablauf sorgt, wie man es von einer Registrierungsstelle erwarten darf.

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Christian Kerschbaum
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwalt Christian KerschbaumRechtsanwalt Christian Kerschbaum ist als Fachanwalt für Informationstechnologie-recht auf das IT-Recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst das Domainrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Werberecht sowie das Softwarerecht und das Wettbewerbsrecht.


Kostenlose Anfrage

Als Fachanwalt für IT-Recht betreut er Unternehmen, unterstützt zahlreiche Online-Shops (Erstellung von AGB (B2C und B2B), Widerrufsbelehrung, Shopprüfung) und hilft bei Abmahnungen. Er vertritt Mandanten bei gerichtlichen Domainstreitigkeiten und erstellt Domainverträge (Domainkauf / Domainverkauf / Domainpacht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt Kerschbaum ist zudem als Dozent in der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für IT-Recht tätig und unterrichtet angehende Fachanwälte u.a. in den Bereichen Domainrecht, Haftung für Inhalte und Softwarerecht. Er hält seit über 20 Jahren Vorträge auf nationalen und internationalen Fachkonferenzen.

Fachanwalt Christian Kerschbaum ist bereits seit 1996 im Bereich der Informationstechnologie selbstständig (anfangs Computerbau, Netzwerktechnik, Support und Computer-vor-Ort-Service). Nach fünfjähriger Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter einer Marketing- und Internetagentur kann er sich optimal in die Situation seiner Mandanten hineinversetzen.

Rechtsanwalt Kerschbaum war über 10 Jahre lang Moderator bei Deutschlands größtem Domainforum (consultdomain.de) und hat Erfahrung mit Domaintransaktionen im vier- bis sechsstelligen Eurobereich. Seine Mandanten (u.a. Webhoster, Registrare, Domainhändler und Domainentwickler) verwalten Domains im (geschätzt) siebenstelligen Bereich.

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