Wenn die Kripo zweimal klingelt!

8. Dezember, 2014 von · Kommentare deaktiviert für Wenn die Kripo zweimal klingelt! 

Telefon: „Palim Palim“

Domaininhaber: „Hallo?“

Anrufer: „Hier ist Kriminaloberkommissar Schimanski (Name geändert) von der Kripo [Großstadt aus NRW]. Ihnen gehört doch die Domain „anwaelte.info“?“

Domaininhaber: „Was kann ich denn für Sie tun?“

Kripo: „Gehört Ihnen nun die Domain „anwaelte.info“ oder nicht?“

Domaininhaber: „Um was geht es denn genau?“

Kripo: „Uns liegen mehrere Anzeigen vor, dass von der Domain „anwaelte.info“ Emails versandt worden sind, die im Verdacht stehen, den Tatbestand des Betruges zu erfüllen. Es wurden mehrere Emails mit Abmahnungen versandt, in denen unter Vorspiegelung diverser Verstöße wie Filesharing behauptet wird, man sei verpflichtet Geld zu bezahlen. Der Name der Kanzleien ist aber ausgedacht und die Abmahnungen sind alle falsch.“

Domaininhaber: „Ja, und was hat das mit mir zu tun?“

Kripo: „Na Sie sind doch der Inhaber der Domain „anwaelte.info“?! Von Ihrer Domain wurden die Emails doch verschickt, oder nicht?!“

Domaininhaber: „Ich kann im Moment dazu gar nichts sagen. Aber wenn Sie wollen, dann schicken Sie mir doch bitte Ihre Anfrage per Post, damit ich die Sache prüfen kann.“

Kripo: „Aber am Telefon geht das doch viel schneller, mit der Post dauert das wieder ewig! Warum wollen Sie das denn?“

Domaininhaber: „Zufälligerweise bin ich Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und obwohl Sie einen vertrauenswürdigen Eindruck machen, weiß ich eigentlich gar nicht, wer Sie sind. Da ich berufsbedingt solche Sachen gerne schriftlich festhalte, damit es später keine Missverständnisse gibt, muss ich leider darauf bestehen, dass Sie mir die Fragen schriftlich übersenden.“

Kripo: „Na gut, das kann aber dauern, wir haben hier sehr viel Arbeit!“

Domaininhaber: „Kein Problem! Auf Wiederhören!“

Kripo: „Auf Wiederhören!“ [legt auf]

Der findige Leser hat jetzt natürlich herausgefunden, dass ich der Domaininhaber war (und auch noch bin). Ich habe nach dem Anruf natürlich sofort die Domain sowohl im externen Whois, als auch im Backend meines Domainanbieters überprüft. Alles normal, kein Hijacking. Die Domain war zu dem Zeitpunkt zudem geparkt, ein MX-Eintrag im DNS existierte nicht. Ich war zunächst ratlos und hatte mich schon fast damit abgefunden, dass die Domain ggf. gespooft worden war.

Telefon: „Palim Palim“

Ich: „Hallo?“

Kripo: „Hier ist nochmal Kommisar Schimanski von der Kripo.“

Ich: „Ja?“

Kripo: „Ich habe jetzt nochmal in die Akte geschaut.“

Ich: „Ja, und?“

Kripo: „Sie bekommen keine Post von uns, da der Domainname nicht „anwaelte.info“ sondern „irgendwas-anwaelte.info“ lautet.“

Ich: „Aha, die Sache ist also erledigt?“

Kripo: „Für Sie ja. Schönen Tag noch!“

Ich: „Danke, wünsche ich Ihnen auch!“ [legt auf]

Ich vermute, dass der eifrige Polizeibeamte, nachdem er sich mit mehr Arbeit (Übersendung der schriftlichen Fragen per Post) konfrontiert sah, die Akte genauer studiert hat. Dabei ist ihm wohl aufgefallen, dass er sich bei dem Domainnamen verlesen hat. Wenn ich nun seine Fragen einfach so am Telefon beantwortet hätte, dann wäre jetzt ein Aktenvermerk in der Welt, der mich mit dem Delikt in Verbindung bringt. Ggf. wäre gegen mich ermittelt worden, schlimmstenfalls hätte es eine Hausdurchsuchung gegeben, ggf. inkl. der Beschlagnahme meiner Computer.

Nun kommt es immer wieder mal vor, dass mich ein Mandant anruft, der sich in einer ähnlichen Situation befindet. Entweder hat die Polizei angerufen oder man ist als „Zeuge“ bei der Polizei vorgeladen worden. Der Mandant fühlt sich sicher, da er ja nichts getan hat („mein Projekt / meine Domain ist sauber“) und will den Termin wahrnehmen oder die Polizei zurückrufen. Ich rate immer davon ab, dies zu tun und erzähle dann genau diese Geschichte. Obwohl man selbst nichts getan hat, kann es schnell vorkommen, dass man einem Missverständnis zum Opfer fällt. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen und keinen Rückruf zu tätigen. Der erste Schritt ist immer die Akteneinsicht, um überhaupt rauszufinden, worum es eigentlich geht. Sollte man es im Anschluss für sachdienlich halten tatsächlich Auskunft zu erteilen, so sollte dies immer schriftlich durch einen Anwalt geschehen, da man als Laie schnell ungünstige Formulierungen wählt. Für die Akteneinsicht ist man zudem zwingend auf einen Anwalt angewiesen, da man als Zivilperson eine Akteneinsicht auch nicht in eigenen Angelegenheiten bekommt.

Dass man als Unschuldiger in die Mühlen der Justiz gerät liegt nicht außerhalb der Lebenserfahrung. Um das zu vermeiden sollte man einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, insbesondere wenn man nichts mit dem Vorwurf zu tun hat.

Denic gibt Stellungnahme zu bedrohten .de Premium Domains ab: Kein Anlass zur Sorge – Domains lediglich nicht mehr übertragbar…

Aufgrund meines Artikels zur Bedrohung von Premium Domains durch eine Änderung in den Denic-AGB hat domain-recht.de das Thema aufgegriffen und Rücksprache mit Stefan Welzel, dem Chefsyndikus der Denic eG gehalten. Man kann den Artikel von domain-recht.de in etwa so zusammen fassen: Anlass zur Sorge besteht nicht – betroffene Premium Domains sind lediglich nicht mehr übertragbar.

Das ist aber genau das, was ich in meinem Artikel angesprochen und kritisiert habe! Anlass zur Sorge besteht nicht?! Fast schon zynisch diese Aussage! Auch wenn man zunächst versucht um den heißen Brei herum zu reden, indem man erklärt, dass die Denic die betroffenen Domains dem Domaininhaber aus Gründen des Vertrauensschutzes belässt (dieser Punkt stand zwar nicht zur Diskussion, aber danke für die Aufklärung) so ändert das nichts an der Tatsache, dass die Domains nicht mehr übertragbar sind. Die Denic macht nochmals klar: Eine Domain, die einer TLD entspricht (z.B.: web.de – .web) ist nicht mehr übertragbar (§ 6 Abs. 1 der DENIC-Domainbedingungen). Natürlich ist die Domain dann auch in ihrem Bestand bedroht, da sie nicht mehr auf Erben oder andere Rechtsnachfolger wie Firmen übertragen werden kann. Somit ist die Domain spätestens mit dem Ableben des Domaininhabers der Löschung ausgesetzt.

Wie ich damals schon vermutet habe, sagt Herr Welzel sinngemäß eine Domain sei übertragbar, weil es die Denic dem Domaininhaber erlaubt sie zu übertragen. Dieses Recht könne jederzeit wieder genommen werden. Die Denic stellt sich hier auf den Standpunkt, dass sie ja der Vertragspartner des Domaininhabers sei und wenn der Inhaber (also ihr Vertragspartner) wechselt, sie dann ein Mitspracherecht habe. Im Falle der betroffenen Domains stimmt die Denic einem Inhaberwechsel eben nicht zu.

Diese Rechtsansicht und die Regelung in den AGB halte ich für rechtlich angreifbar. Was mich jedoch mehr erschreckt ist die Selbstverständlichkeit mit der die Sache behandelt wird (von der Denic und domain-recht.de). Domains, die schätzungsweise einen hohen sechsstelligen Betrag wert sind, werden einfach so für jede Übertragung gesperrt. Dies hat selbstverständlich gravierende Auswirkungen auf das Vertrauen, das der deutschen ccTLD .de entgegengebracht wird. Wenn man sich nicht mehr sicher sein kann, dass eine Domain einen weitreichenden Bestandsschutz auch für Rechtsnachfolger hat, dann wird dieses Vertrauen natürlich erschüttert. Ich erwarte von der Denic, dass hier nicht still und heimlich durch eine AGB-Änderung das Problem unter den Teppich gekehrt wird, sondern, dass ein offener Diskurs stattfindet, der auch die Interessen der Domaininhaber berücksichtig. Und nein – zu sagen, dass der aktuelle Inhaber Vertrauensschutz genießt, ist keine Lösung, sondern faktische eine „Enteignung“ durch die Hintertür.

Kuriose Projekte – Lange Domains

2. April, 2009 von · Kommentare deaktiviert für Kuriose Projekte – Lange Domains 

Heute möchte ich eine Rubrik eröffnen, in der ich immer wieder mal Projekte vorstelle, die ich interessant oder kurios finde. Unter dieser sehr langen Domain stellt ein Mann auf Krücken Bilder von Leuten aus, die in der U-Bahn auf dem Platz sitzen, der für Menschen mit Behinderungen reserviert ist.

Vor allem in unserer schnelllebigen Zeit vergisst man immer wieder, das Internetprojekte nicht nur den Zweck haben, möglichst viel Umsatz zu erwirtschaften, sondern auch einfach das Sprachrohr zur Welt darstellen. Und sei es nur, um seinem Frust Luft zu machen. Das Internet gibt diesem Mann sie Möglichkeit seinem Protest Gehör zu verschaffen, und das überall auf der Welt.

Wenn man die Kommentare ansieht, dann scheint es zu funktionieren. Das Blog polarisiert sehr, was wohl auch beabsichtigt ist.

Google geht gegen Typos vor

1. April, 2009 von · Kommentare deaktiviert für Google geht gegen Typos vor 

Wie ich gerade festgestellt habe, hat Google auf der deutschen Seite seiner Suchmaschine „Vorschläge“ implementiert, die man bereits von google.com gewohnt ist. Dabei werden dem User bereits bei der Eingabe seiner Suchanfrage Vorschläge als Dropdown unterbreitet, um bereits jetzt zu ermitteln, was er sucht. Damit wird es für SEO-Spammer, die darauf setzen, unter möglichst vielen Tippfehlervarianten gefunden zu werden und ihre Seiten dementsprechend mit Millionen von falsch geschriebenen Wörtern füllen und optimieren ungleich schwerer hier Besucher zu bekommen. Aber viele User geben auch Domains statt in die Browserleiste einfach in das Google Suchfeld ein. Viele Typovarianten von generischen Wort-Domains stehen hier (auch mangels Konkurrenz) auf der ersten Ergebnisseite. Auch diese Domains werden natürlich unweigerlich Besucher verlieren, wenn dem User das richtig geschriebene Wort bereits bei der Eingabe vorgeschlagen wird.

Aktion gegen Typos oder einfach nur ein Nebeneffekt? Ich tippe auf Zweites.

Mit Fanseiten Geld verdienen – Markeninhaber wenig erfreut

Fanprojekte sind mittlerweile sehr verbreitet. Einschlägige Domains mit dem Namen des Originals im Domainnamen werden oft benutzt und immer wieder zum Verkauf angeboten. Auf Nachfrage, ob denn eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, die Marke zu nutzen, kommt dann oft:

Die Seite/Domain gibt es seit 2 Jahren und es wurde nie etwas beanstandet.

Dass man selbst bei einer offenen Duldung des Markeninhabers niemals auf der sicheren Seite ist, zeigt der Fall von DSDS-News.de.

DSDS-News.de ist nach eigenen Angaben knapp 3 Jahre in Betrieb. Obwohl RTL Television anfangs die Nutzung der Wort-/Bildmarke (= DSDS Logo) untersagte, wurde das Internetprojekt in den letzten Jahren geduldet, wenn es etwas zu bemängeln gab, dann suchte RTL den Weg des informellen Gesprächs, anstatt die juristische Keule heraus zu holen. Sogar RTL Radio hatte die Seite in der Vergangenheit als weiterführende Quelle genannt.

Mit Schreiben vom 06.03.2009 untersagt RTL nun dem Betreiber die Nutzung der Domain „dsds-news.de“ und fordert die Übertragung der Domain. Unabhängig davon, dass nach ständiger Rechtsprechung maximal die Löschung der Domain gefordert werden könnte, geht meiner Ansicht nach auch die umfassende Nutzungsuntersagung zu weit. Wie man das üblicherweise so kennt, werden auch hier hohe Kosten angesetzt, so dass der Rechtsstreit für den Betreiber existenzbedrohenden Charakter hat. Dem Projektbetreiber wurden zwei (!) Werktage Frist gesetzt, um eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da RTL bereits im Vorfeld jahrelang themenbezogenen Kontakt mit dem Domaininhaber hatte, bezweifle ich die Eilbedürftigkeit der Sache doch sehr.

Warum aber hat RTL denn nun diesen Schritt eingeleitet? Wer nach dem Begriff „DSDS“ in Google sucht erfährt den Grund. DSDS-News.de ist ein hochgeranktes Projekt, derzeit auf Platz 2. Vor einigen Tagen war das Fanprojekt sogar auf Platz 1 noch vor der offiziellen Seite von RTL. Der Markeninhaber RTL bemängelt konkret, dass es sich bei der Fanseite eben nicht um ein inoffizielles Fanprojekt handele, sondern dass die Seite ein gut gemachtes SEO-Projekt sei. Dabei würde das Projekt vorrangig zum Geld verdienen benutzt. DSDS-News.de ist suchmaschinenoptimiert und setzt Google Adsense ein, um Geld zu erwirtschaften. Aber reicht das aus, um eine Fanseite zu pervertieren? Wo zieht man die Grenze? Andere Fanprojekte setzen Werbung in weit aggressiverer Form ein.

Der Auslöser für das Vorgehen von RTL kann wohl in einem Interview mit dem Betreiber von DSDS-News.de auf diesem Blog gefunden werden. Hierin macht der Projektbetreiber konkrete Angaben über die kommerziellen Seiten von DSDS-News.de und sagt, dass man mit Fanprojekten durchaus Geld verdienen kann. Danach hat die Fanseite zu Stoßzeiten mehr Besucher als BildBlog.de und im Durchschnitt eine fünfstellige Besucherzahl pro Tag. Der Arbeitsaufwand wird mit täglich etwa zwei Stunden angegeben, wobei hier auch die Suchmaschinenoptimierung als Bestandteil genannt wird. Die Einnahmen (Google Adsense und eBay) belaufen sich auf einen vierstelligen Betrag pro Monat. Weitere Aussagen finde ich noch sehr interessant:

Man muss dazu sagen, dass Adsense in dieser “Nische” nicht so richtig funktioniert. Der Traffic ist prinzipiell eher wenig kommerziell. Dementsprechend wenig lässt sich über CPC-Anzeigen monetarisieren. Während ein Blogger über IT-Security sicher ab und zu bis zu 1 Euro pro Klick verdienen kann schafft man bei solchen Themen wie DSDS nicht einmal 10 Cent pro Klick.

Außerdem muss man sehen, dass der Traffic nach dem Abschluss der Staffel natürlich abflacht. Demnach müsste man die Projekte revolvierend planen oder sehr diversifizieren um konstant Einnahmen zu generieren. Ich sag nicht, dass es nicht möglich ist… man muss es eben nur gut planen, dann kann man auch das ganze Jahr gut davon leben.

RTL hat es wohl konkret gestört, dass jemand

  1. in den Suchmaschinen höher rankt als sie selbst und
  2. mit ihrer Marke auch noch viel Geld verdient

Was kann man daraus lernen? Obwohl ich im vorliegenden Fall bereits an der markenmäßigen Benutzung zweifle, sollte man stets die schriftliche Erlaubnis des Rechteinhabers einholen. Das erspart langfristig Ärger.

Für RTL hingegen wird sich die Sache wohl zum PR Super-Gau entwickeln. Die Resonanz der Bloggingcommunity ist immens und einige Mainstream-Medien haben die Story bereits aufgegriffen. Wie hätte es RTL denn besser machen können? Es gibt bereits einige große Firmen, die mit Fanseiten sehr professionell umgehen und ein eigenes Fanseiten-Programm anbieten. Als Beispiel kann hier World of Warcraft angeführt werden. So können Richtlinien für den Betrieb von Fanseiten aufgestellt werden. Die Fanprojekte erhalten im Gegenzug Bilder, News und weitere Vorteile.

Anfängerfehler vermeiden und Geld sparen – Domaining 101

Viele Anfänger im Domainbusiness kommen leider immer erst dann in die einschlägigen Domainforen, erkundigen sich oder lassen ihre neuen Domains bewerten, wenn es fast schon zu spät ist. Dabei kann man vor allem als Neuling im Domaingeschäft viel Geld sparen, wenn man die wichtigsten Grundsätze beherzigt und sich die Zeit nimmt, von bereits erfolgreichen Domainern zu lernen.

Meine Top Ten der wichtigsten Domain-Tipps:

1. Domainforen lesen, verstehen und beherzigen

Viele Anfänger machen den Fehler zuerst einmal auf eigene Faust loszulegen, ohne sich über wichtige Grundlagen zu informieren. Dabei wurden viele Fehler bereits von anderen Domainern gemacht und können in den einschlägigen Domainforen wie Consultdomain.de nachgelesen werden. Selbst wenn man sich anfangs noch scheut, selbst zu posten oder Fragen zu stellen, kann man einfach die Suchfunktion des Domainforums benutzen (etwas, das man prinzipiell immer zuerst machen sollte, bevor man Fragen stellt! Denn oft wurde die Frage bereits (mehrmals) beantwortet). Domainforen sind ein Schatz wichtiger Informationen, vor allem für neue Domainer. Dabei ist es empfehlenswert sich der Forengemeinschaft erst einmal vorzustellen und respektvoll aufzutreten.
Oft kommt in diesem Zuge die Frage auf, welche Domainbücher man kaufen sollte. Ich persönlich kenne kein Buch, welches das geballte Wissen der Domainforen aufweist, es kann aber sicher nicht schaden sich ein Domainbuch zuzulegen.
Viele zusätzliche Informationen zu diesen Tipps können in den einschlägigen Domainforen nachgeschlagen werden.

2. Domainstrategie festlegen

Was will man im Domaingeschäft erreichen? Will man sich als Domainhändler versuchen, oder lieber nach und nach Projekte erstellen, um so durch Werbung (Google Adsense, Affiliate-Marketing) ein stetiges Einkommen zu haben. Diese Gedanken sollte man sich unbedingt bereits im Vorfeld machen. Auch das eigene Startkapital spielt hier eine bestimmende Rolle.
Vor allem als Domainhändler sollte man eher ein wenig mehr Startkapital zur Verfügung haben, ich empfehle hier etwa zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro. Zwar ist das Registrieren von Domains vergleichsweise günstig (zwischen 3,00 und 6,00 Euro pro .de Domain, bei anderen TLDs wie .com eher um die 9,00 bis 12,00 Euro), jedoch findet man (vor allem als Anfänger ohne Erfahrung) nur sehr selten eine freie Domain, die man wiederverkaufen kann. Anfangs lohnt es sich daher oft mehr eine bereits registrierte Domain für den Handel zu kaufen, als irgendeine minderwertige Domain frei zu registrieren. Baut man sich zu schnell ein Domainportfolio für den Handel auf, dann gilt es auch die jährlichen Domaingebühren im Auge zu behalten, die schon manchen Domainer in Liquiditätsschwierigkeiten gebracht haben.
Hat man eher wenig Startkapital zur Verfügung, dann kann man zunächst mit einer Domain starten, und diese Schritt für Schritt zu einem kleinen Projekt ausbauen. Kleine Webhosting-Pakete bekommt man oft schon für ein paar Euro pro Monat, die Software für die Erstellung oder noch besser ein CMS (Content Management System) sind oft kostenlos und frei verfügbar (WordPress). Wenn man dann auch noch über Themen schreibt, die einen selbst interessieren, und so durch seine Texte einen Mehrwert für andere Internetbenutzer schafft, dann kann man auch bedenkenlos Adsense Werbung schalten oder Affiliate-Marketing betreiben. Ziel ist es hier die Seite für Suchmaschinen attraktiv zu machen (=SEO oder Suchmaschinenoptimierung), um möglichst viele Besucher über Suchmaschinen, wie Google oder Yahoo zu erhalten.
Ich empfehle eine gemischte Strategie aus Domainprojektierung und Domainhandel, und wer weiß, vielleicht kann man ja auch das eine oder andere Projekt verkaufen (oft für ein vielfaches des angestrebten Preises der blanken Domain). Die ungenutzten Domains können zudem bei einem Domainparking-Unternehmen wie Sedo oder Namedrive geparkt werden und so zusätzlich Umsatz machen.

3. Die Wahl des richtigen Domainregistrars

Vor allem anfangs wird sehr oft der Fehler gemacht sich einen zu teuren Domainregistrar auszusuchen. Nicht jeder Registrar, der viel wirbt ist gleich der richtige Registrar. Wie schon die alte Kaufmannsregel besagt: Der Gewinn liegt im Einkauf! Wenn eine .de Domain 12,00 Euro kostet, dann zahlt man definitiv zu viel! So werden Fehlregistrierungen besonders teuer. Ein vernünftiger Domainpreis für .de Domains bewegt sich in einem Preisrahmen zwischen 3,00 und 6,00 Euro. Wobei hier billiger nicht unbedingt besser ist. Wenn eine .de Domain deutlich unter 3,00 EUR kostet, dann sollte man vorsichtig sein. Besonders Billiganbieter, die versuchen mit einer aggressiven Preispolitik in den Markt einzusteigen, verkalkulieren sich nicht selten und gehen nach ein paar Monaten pleite. Hier gilt es ein gutes Mittelmaß zwischen Domain-Registrierungspreis und Beständigkeit des Domainregistrars zu finden. Auch der Support sollte einfach und schnell zu erreichen sein, denn besonders neue Domainer sind oft auf ihn angewiesen. Hat der Domainregistrar nur eine teure 0900er Nummer oder ist der Support nur schwer zu erreichen, dann sollte man lieber ein paar Cent mehr zahlen und sich einen Registrar mit besserem Service suchen.

4. Domain-Fehlregistrierungen vermeiden

Neue Domainer machen oft den Fehler, anfangs gleich dutzende Domains zu registrieren, die sich später als nutzlos herausstellen und wieder gelöscht werden. Diese sinnlosen Kosten kann man vermeiden, indem man sich zuerst über den Markt informiert und vielleicht eine bessere Domain kauft, als eine schlechte Domain zu registrieren. Manche Domainprofis vertreten sogar die Meinung, dass alle guten Domains bereits weg sind und noch freie Domains de facto wertlos sein müssen. Das muss so nicht immer richtig sein, aber Neulinge finden in der Regel die Domains, die man noch registrieren kann, mangels Erfahrung nicht. Ist eine Domain noch unter allen TLDs frei, dann hat das wohl auch seinen Grund. Man sollte die Domain dann sicher nicht gleich unter allen möglichen TLDs registrieren, sondern eine Nacht darüber schlafen. Von exotischen Domainendungen sollte man zunächst die Finger lassen und sich auf die großen TLDs wie .de, .com, .net, .org oder sogar .info konzentrieren. Meiner Meinung nach sollte man mindestens ein bis drei Monate mit dem Studium der Domainforen verbringen, bevor man überhaupt die erste Domain registriert.

5. Finger weg vor rechtlich gefährlichen Domains

Die Verlockung ist natürlich groß eine Domain zu registrieren, die den Namen eines Unternehmens oder eine weltweit bekannte Marke beinhaltet. Wenn die Domain noch frei ist, dann hat der Rechteinhaber doch sicher nichts dagegen, schließlich kann ja jeder eine Domain registrieren?! Und wer weiß, vielleicht kann man die Domain ja sogar an das Unternehmen für viel Geld verkaufen? So oder so ähnlich sollte man es gerade NICHT machen, wenn man eine teure Abmahnung und ggf. weitere Gerichtskosten vermeiden will. Die geschützten Rechte Dritter sind Tabu, ohne wenn und aber. Darunter fallen insbesondere fremde Nachnamen, Marken, Unternehmenskennzeichen, Städte und ggf. auch offizielle Ländernamen, solange sie nicht rein beschreibend sind und dementsprechend genutzt werden. Die sieben goldenen Domain-Regeln geben einen Überblick über weitere rechtliche Fallstricke.

6. Gewerbe, Steuer und Co.

Auch wenn man Domains „nur privat“ verkaufen will, ist irgendwann der Punkt erreicht, ab dem man gewerblich handelt. Je früher man sich dazu Gedanken macht und sein Unterfangen in die richtigen Bahnen lenkt, desto besser! Eine Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt oder Gemeinde um die 50-100 Euro und ist rechtlich vorgeschrieben, wenn man einer selbständigen Tätigkeit nachgeht (Anzeigepflicht gem. § 14 GewO). Zudem sollte man sich entscheiden, wie man sein Gewerbe steuerlich handhaben will. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ermöglicht es Unternehmen mit niedrigen Umsätzen auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten, schließt dann aber im Gegenzug den Vorsteuerabzug aus. Welches Modell für das eigene Gewerbe besser ist, dass sollte man am besten mit einem Steuerberater besprechen. Hier gibt es oft schon für 100,00 bis 300,00 Euro ein Erstgespräch, das die wichtigsten Dinge abdeckt. Auch die zuständige IHK, deren Zwangsmitglied man ja wird, kann oft mit Rat und Broschüren weiterhelfen. Nur wer sein Geschäft von Anfang an auf eine solide Basis stellt, hat langfristig Erfolg.

7. Professionelles Auftreten

Nichts zählt mehr als der erste Eindruck. Umso schlimmer ist es, wenn Dieser schlecht ist. Im Domaingeschäft ist es nicht damit getan, einfach Unternehmen (per Post!) irgendwie anzuschreiben und mal schnell eine Domain verkaufen zu wollen. Ein professionell gestaltetes Briefpapier (ggf. mit Logo) in Kombination mit einem geschliffenen Anschreiben (ohne Rechtschreibfehler!) ist der erste Schritt zum Domainverkauf. Eine ordentliche Rechnung (inkl. eigener Steuernummer) sollte selbstverständlich sein. Spätestens jetzt sollte man wissen, ob man die Umsatzsteuer ausweist oder nicht.
Wer auf Konferenzen im Muskelshirt auftaucht (hat man alles schon erlebt), stellt sich schnell selbst ins Abseits. Klar geht es auf den verschiedenen Domainertreffen unterschiedlich förmlich zu, aber in Bermudashorts ist man wohl überall verkehrt. Es muss auch nicht gleich Anzug und Krawatte sein, aber ein sauberes Hemd ist nie verkehrt. Insgesamt ist auf ein freundliches, angenehmes Auftreten zu achten. Wer will schon seinen Tisch mit jemandem teilen, der noch nicht einmal die Grundformen eines respektvollen Miteinanders beherrscht? Das richtige Auftreten entscheidet schnell über Sieg oder Niederlage.

8. Früh Kontakte knüpfen

Man muss nicht alles selbst können, aber jemand kennen der es kann. Klingt zwar holprig, stimmt aber. Persönliche Kontakte sind oft sehr hilfreich und wenn es auch nur um eine Kleinigkeit geht, die man braucht. Manchmal hat jemand einen Käufer, der an bestimmten Themenbereichen interessiert ist und fragt in seinem Geschäftskreis herum, wer denn noch solche Domains hat. Oder Jemand hat eine Variante einer Domain (z.B.: mit Bindestrich) und ein Anderer hat die andere Variante (ohne Bindestrich), oder die IDN und Non-IDN-Variante. Wenn man sich persönlich kennt, dann kann man immer besser über einen Tausch/Kauf verhandeln, als wenn man nur einen anonymen Nick aus dem Forum kennt. Daher sollte man so früh wie möglich auf die einschlägigen Domainertreffen gehen. Derzeit finden beispielsweise in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Stammtische in Hamburg, Frankfurt und München statt. Diese Stammtische kosten keinen Eintritt. Oft findet sich auch noch ein Unternehmen wie Sedo oder Namedrive, dass die eine oder andere Runde ausgibt. Hier kann man viele gestandene Domainer treffen, die schon seit Jahren erfolgreich im Geschäft sind und ihr Wissen gerne mit Anfängern teilen, so lange diese respektvoll auftreten.

9. Gut Ding will Weile haben

Schnelles Geld ist im Domaingeschäft nicht zu finden, auch wenn viele Anfänger den Traum haben über Nacht Millionär zu werden. Dieser Traum entspringt oft solchen Meldungen wie Toys.com für 5,1 Millionen USD verkauft. Diese Traumblase platzt dann sehr schnell, wenn man feststellt, dass das Domainbusiness nicht einfach von heute auf morgen funktioniert. Wer keine Geduld hat und nicht bereit ist, harte Arbeit und viel Zeit zu investieren, der hat im Domainbusiness nichts verloren und sollte lieber Lotto spielen. Besonders zu Anfang muss man sich viel Wissen aneignen und die eigenen Fähigkeiten erweitern. Auch ein Käufer kommt nicht so eben mal um die Ecke und kauft das gesamte Domainportfolio. Wenn man es schafft kostendeckend zu arbeiten, dann ist man schon auf dem richtigen Weg.

10. Domainstrategie immer wieder neu überdenken

Hat man es mal geschafft und erzielt Gewinn, dann sollte man sich nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Das Domaingeschäft ist extrem volatil. Nur wer seine Strategie ständig überprüft, ggf. neu ausrichtet und die Risiken streut, kann langfristig Erfolg haben. Stillstand ist tödlich im Domainbusiness. Daher sollte man immer über neue Trends auf dem Laufenden sein.

Viel Erfolg!

Automatische Domainbewertung oder bin ich schon reich?

11. März, 2009 von · Kommentare deaktiviert für Automatische Domainbewertung oder bin ich schon reich? 

Immer wieder liest man in Foren die Angebotsbeschreibung:

Die Domain ist laut adresso.de 6.500 – 6.800 EUR wert!

Wenn das so stimmen würde, dann hätten alleine die deutschen Domainhändler genug Geld, um die Finanzkrise zu stoppen. Und zwar weltweit!

Jede automatische Domainbewertung ist nutzlos systembedingt mit Vorsicht zu genießen. Warum? Weil der Wert einer Domain nicht anhand von statischen Faktoren wie „Wortlänge“ oder „Anzahl der Vokale“ bestimmt werden kann.
Was aber genau ist der Wert einer Domain? Kurz (und vielleicht zu einfach) gesagt, eine Domain ist exakt das wert, was ein Käufer JETZT bereit ist zu zahlen, in diesem Augenblick. Der Domainhandel ist kein Aktienmarkt, wo man zu jederzeit Domains zu einem gerade feststehenden Wert handeln kann. Den Geldwert einer Domain zu realisieren ist viel schwieriger, als sich in sein Depot einzuloggen und ein paar mal zu klicken.

Wenn Topdomains weit unter Wert verkauft werden, dann nicht aus dem Grund, dass die Domain eben nicht mehr Wert ist (Achtung, bewußter „Widerspruch“ zu oben), vielmehr kann das viele Gründe haben. Braucht der Verkäufer gerade dringend Geld? Steht eine neue Investition an? Hat der Käufer davon gewußt? Musste die Domain JETZT auf die Schnelle verkauft werden?

Demgegenüber sieht man immer mal wieder Domains, die man selbst wohl nicht mal registriert hätte, die aber drei- vier- oder sogar fünfstellig verkauft worden sind. Hier wurde eben ein Käufer gefunden dem (und nur dem!) die Domain eben exakt so viel Wert war. Hat die Domain denn jetzt für immer diesen Wert? Für den Käufer subjektiv wohl ja, objektiv sicher nicht.

Diese weichen Faktoren können aber eben nicht in ein automatisches Tool übertragen werden, nicht ein bischen, nicht ein wenig, gar nicht!

Die ganz Blauäugigen Hartnäckigen fragen dann noch:

Ja, aber eine gewisse Tendenz, ein Indikator für den Wert muss sich doch durch solche Tools ermitteln lassen können?!

Schlicht und einfach: NEIN

Immer noch nicht überzeugt? Hier ein paar Beispiele von adresso.de (dem wohl berüchtigsten automatischen Tool):

asdhjfgiw.de (noch frei)
Geschätzter Wert: 340 – 390 €

Wenn es so einfach wäre, noch freie Domains zu registrieren, die aus dem Stand herraus knapp 400,00 EUR wert sind, dann würde Jeder wohl schon auf seiner eigenen Insel am Strand sitzen. Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es das in der Regel auch!

versicherungen.de
Geschätzter Wert: 3.900 – 4.500 €

Das ist kein besonders resellerfreundlicher Preis, sondern absolut unrealistisch!

Bringen solche automatischen Domainbewertungen denn wirklich nichts? Das würde ich so nicht sagen. Den Betreibern bringt eine solche Plattform schon etwas: Affiliateeinnahmen, Benutzerdaten, Domaindaten, Traffic, etc. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum derartige Tools zur Domainbewertung in der Regelmäßigkeit einer Regenzeit immer wieder aus dem Boden springen.

Sind neue gTLDs sinnvoll? – Ist clownpenis.fart die Zukunft?

10. März, 2009 von · Kommentare deaktiviert für Sind neue gTLDs sinnvoll? – Ist clownpenis.fart die Zukunft? 

Gestern hatte ich im Zuge der Einführung der gTLD .eco kurz über den Sinn oder Unsinn von neuen gTLDs gesprochen. Heute will ich dieses Thema etwas vertiefen.

Tim Schumacher von Sedo hatte während einer Diskussion auf der Domainpulse („Einführung neuer Top Level Domains – Was kommt auf uns zu?“) ein Video als Untermauerung seiner These angeführt, dass es keine neuen Alternativen zu den bereits erfolgreich bestehenden TLDs geben wird. Das Video ist auf Englisch und hat eine fiktive Investmentfirma zum Gegenstand, die es verschlafen hat, eine passende Domain für sich zu registrieren. Schlussendlich muss man sich mit einer letztklassigen Domain abfinden und damit in einem teuer produzierten Fernsehspot (=das gegenständliche Video) werben. Die im Video gezeigte Domain ist:

clownpenis.fart

Das ist natürlich eine bewußte Übertreibung, die bei dem Rest der Diskussionsrunde zu einigen hochgezogenen Augenbrauen geführt hatte, meiner Meinung aber in der Sache absolut richtig ist. Christian Mülller von Strato meinte zu Anfang der Diskussion, dass es dem Enduser total egal ist, welche Endung er registriert, Hauptsache die SLD stimmt. Das ist, mit Verlaub, kompletter Unsinn und genau das stupide Mantra werbewirksame Versprechen, dass uns die Registrare ständig glauben machen wollen.

Meiner Ansicht nach wird die überwiegende Masse der neuen gTLDs sang- und klanglos wieder von der Bildfläche verschwinden. Vielleicht schafft es die eine oder andere gTLD eine gewisse Bekanntheit zu erlangen, aber das wars dann auch.
Sollte man denn als Domaininvestor nun in diese gTLDs investieren? Nein, ich denke es ist sinnvoller eine zweit- oder drittklassige Domain unter den „großen“ TLDs zu kaufen, als eine erstklassige Domain unter den neuen gTLDs zu registrieren. Zumal es ja oft nicht mit dem Registrieren im Landrush getan ist. Viele Registries (siehe .mobi und .asia) blocken die Top-Domains zunächst im Vorfeld und versteigern sie dann an den Höchstbietenden. So kann es hier richtig teuer werden, wenn man sich verspekuliert, und die neue TLD in ein paar Wochen Monaten Jahren wirtschaftlich immer noch völlig unbedeutend ist.

Green-Domains – kann .eco die Erderwärmung stoppen?

Green-IT ist ja gerade auf der CeBIT in aller Munde. Kommen jetzt auch die grünen Domains?

Im Zuge der Einführung neuer gTLDs formiert sich eine Initiative zur Einführung der GenericTopLevelDomain .eco, mit dem Ziel den Umweltschutz zu finanzieren. Daher soll der Erlös der Registrierungsgebühren verschiedenen wissenschaftlichen Umweltprojekten zugute kommen. DotEco wurde Ende 2008 gegründet und plant Ende 2009 den Antrag für die neue gTLD .eco bei der ICANN einzureichen. Das Vorhaben wird von dem ehemaligen US-Vizepräsidenten Al Gore unterstützt.

Obwohl ich die Einführungen neuer TLDs wie .himmel, .ruhrpott oder .leberwurst unsinnig finde kritisch betrachte, ist DotEco mal eine spannende Sache. Ich für meinen Teil halte Spenden zwar für sinnvoller, aber ein wenig mehr „grün“ im Domainbusiness kann nicht schaden.

ICANN hatte im Sommer 2008 in Paris beschlossen, neue generische Top Level Domains zuzulassen. Somit steht jedem, das nötige Kleingeld vorausgesetzt, die Einführung seiner Lieblings-gTLD offen. Alleine die Anfangsgebühren, die vollständig einbezahlt werden müssen, damit die ICANN den Antrag überhaupt prüft, belaufen sich auf USD 185.000,00. Diese Gebühr ist unabhängig vom Erfolg des Antrags zu entrichten. Nur in Ausnahmefällen, wie der Rücknahme des Antrages am Anfang des Prüfverfahrens, sollen Teile dieser Gebühr zurückerstattet werden können. Diese Gebühr dient dazu, den Einführungsprozeß der neuen gTLDs zu finanzieren.

Interessanterweise wurde auf der diesjährigen Domainpulse in Dresden die Frage in den Raum geworfen, wer die neuen gTLDs sinnvoll, gleichgültig oder sinnlos findet. Dabei haben sich hauptsächlich die anwesenden Registrare für die Einführung der neuen gTLDs ausgesprochen. Ist ja auch logisch, egal wie schlecht eine neue TLD auch immer sein mag, es finden sich immer wieder unwissende Neulinge mit zu viel Geld Investoren, die ihr Geld in die neuen TLDs stecken (siehe .mobi, .asia, etc.). Dabei stirbt die Hoffnung übernacht Millionär zu werden eine gute Geldanlage gefunden zu haben zuletzt. Die Registrare machen dabei ihren Umsatz durch die Registrierungsgebühren ohne großes Risiko so oder so, egal ob sich die neuen TLDs durchsetzen oder nicht.

Adsense Account gesperrt – Wie man Google verklagt und gewinnt!

Aaron Greenspan hat in der Huffington Post einen sehr interessanten Artikel veröffentlicht, der die Probleme, die viele Kunden von Google mit dem Support dort haben, recht gut zusammenfasst. Und das mit einem fast schon komödiantischen Ausgang. Greenspan verklagt Google und gewinnt!

Was war passiert? Aaron Greenspan war jahrelang mit seinem Unternehmen Adwords Kunde, bis er sich entschloss die Seiten zu wechseln und mit einer neu gekauften Domain Adsense (for Content) auszuprobieren. Gesagt, getan und zu seinem Erstaunen hatte die Domain auch noch viele Besucher, was zu einem Umsatz von 721,00 USD führte. Bis schließlich Ende letzten Jahres Greenspans Adsense Account überraschend gesperrt wurde:

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Man kann seine Verwunderung nachempfinden, hatte er sich doch nach eigener Aussage nichts zu Schulden kommen lassen. Dann geschah das, was viele in der gleichen Situation schon oft feststellen mussten: Google hat keinen Support, nix, nada, null.
Emailanfragen wurden entweder gar nicht oder mit einer Standardmail beantwortet. Anrufe führten ins Leere, da man Greenspan schlicht und einfach nicht verbinden wollte. Weder ein Techniker, noch ein Adsense Manager, ja noch nicht mal die Rechtsabteilung von Google waren für ihn zu sprechen. Und das Kurioseste: Bis auf die Mitteilung, dass er für die Adwordskunden ein „bedeutendes Risiko“ darstellen würde, konnte oder wollte ihm keiner sagen, warum denn nun sein Adsense Account gesperrt worden war.

In einem Anruf beim Adwords-Support, mit dem er als zahlender Kunde schon jahrelang zusammengearbeitet hatte, sagte er dem Mitarbeiter, dass man in Amerika das Recht habe zu erfahren welches Verbrechens man beschuldigt werde, um sich verteidigen zu können. Die Antwort war mal wieder typisch für Google. Der Google-Mitarbeiter sagte Greenspan, dass dieser fundamentale Rechtsgrundsatz nun mal nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google vorkommt und somit auch nicht anwendbar sei.

Jetzt wurde es Greenspan zu bunt und er ging zum Gericht (Small Claims Court entspricht etwa unserem Amtsgericht) von Santa Clara County in Palo Alto, dem gleichen Gerichtsbezirk, dem auch Google USA angehört, und reichte Klage ein. Ziel war es zumindest die verdienten 721,00 USD zu bekommen. Da in den USA in den Small Claims Courts Anwälte nicht zugelassen sind, schickte Google eine Rechtsanwaltsgehilfin in den Prozeß. Diese argumentierte, Greenspan müsse schließlich irgendwas falsch gemacht haben, denn ansonsten wäre er ja nicht gesperrt worden. Auf seine Nachfrage, was er denn konkret falsch gemacht habe, wußte die Google-Mitarbeiterin keine Antwort – offensichtlich wusste sie es selbst nicht einmal. Das sei aber auch gar nicht wichtig, denn Google könne einem den Adsense Account sperren, aus welchen beliebigen Gründen auch immer.

Diese Argumentation erlebte ein jähes Ende, als der Richter fragte, ob Google ihn auch für die Farbe seiner Augen sperren könnte. Schließlich entschied der Richter, dass er zwar im Small Claims Court nicht die Macht habe, Greenspans Adsense Account wieder öffnen zu lassen, aber dass er Google dazu verurteilen kann, Greenspan die 721,00 USD zu bezahlen. Zum ersten Mal befand sich Google nun in den Schuhen seiner Kunden. Die Google-Mitarbeiterin quittierte diese Erfahrung prompt mit einem lauten

But it’s not fair! What if everyone whose account was canceled sued Google?
(Aber das ist unfair! Was ist, wenn jeder, dem Google das Account gesperrt hat nun Google verklagt?)

Die Frage ist gar nicht mal so weit hergeholt. Bis Google seinen Support nicht grundlegend verändert, bzw. überhaupt mal Support für einige Produkte einführt, ist der Kunde immer der Willkür Googles ausgesetzt. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass in einer Vielzahl der Fälle die Adsense Accounts zu Recht gesperrt werden (Eigenklicks, Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, etc.), aber es muss möglich sein, zu erfahren, warum man gesperrt worden ist, um seine Sachlage darlegen zu können. Auch ich habe einen Adsense Account, aber ich benutze ihn nicht, schlicht und einfach deswegen, weil es mir suspekt ist, überhaupt keinen Support zu bekommen, wenn man ihn braucht.

Stefan Zwanzger hat vor einiger Zeit ein Interview mit Google auf dem Google Campus in Kalifornien geführt. Dabei kam auch das Thema Support zur Sprache und die Google-Mitarbeiterinnen Kim Malone (AdSense Director of Operations) und Michelle Vidano (Head of AdSense Product Marketing) hatten dazu folgendes zu sagen:

Affiliate.de: Hinsichtlich der Betreuung: Gibt es eine AdSense-Telefon-Hotline für die Nutzer?

Michelle: Wissen Sie, wir haben die Publisher gefragt, was sie wollen, und sie wollten das nicht wirklich.

Kim: Was die Publisher wollen ist mehr Geld, höhere Verdienste. Wir können aufgrund des Feedbacks sagen: die Nutzer wollen eher, dass wir unsere Ressourcen dafür einsetzen, herauszufinden, wie wir ihnen zu noch höheren Einnahmen verhelfen können…

Was muss man nehmen, um so einen Realitätsverlust zu erleiden? Kunden wollen keinen Support? HALLO? Klopf Klopf, jemand zu Hause?
Na, da hat Google seit 2006 ja ganze Arbeit geleistet. Man hört aus allen Ecken, dass die Adsense Einnahmen permanent sinken, obwohl der Online Werbemarkt stetig wächst (auch jetzt in der Wirtschaftskrise). Da hätte man mal lieber in Support investieren sollen.

Aber mittlerweile scheint sich Google doch in Richtung Kunden zu öffnen (obiges Interview stammt aus 2006). Ich hatte in Nizza auf dem SedoPro Partnerforum die Gelegenheit mit einem deutschen Google-Mitarbeiter zu sprechen, der für den Partnerfeed im Domainparking-Bereich zuständig ist. Während des sehr angenehmen etwa zweistündigen Gesprächs habe ich ihn auch gefragt, warum der Support bei einzelnen Produkten wie Adsense praktisch nicht vorhanden ist, und das der Grund ist, warum ich es nicht benutze. Er hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass es für Kunden mit entsprechendem Umsatz (die Adsense PremiumAccounts) Keyaccount Manager gibt, die diese Kunden betreuen. Darunter gibt es aber nur die Möglichkeit per Email Kontakt aufzunehmen. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass zumindest die deutschen Google-Mitarbeiter sehr bemüht und „pro Kunde“ eingestellt sind.

Im Fall von Greenspan möchte ich betonen, dass er nicht das neue Google Adsense für Domains (das sog. eigene Google-Domainparking) benutzt hatte, sondern Adsense for Content. Diese Anzeigen hatte er einfach auf einer Platzhalter-Seite eingebaut (sog. MFA (Made for Adsense) Seiten), was natürlich gegen die Adsense Nutzungsbestimmungen verstößt. Somit erfolgte seine Sperrung zu Recht und die ganze Sache vor Gericht hätte wohl vermieden werden können, hätte man ihm nur den Grund für seine Sperrung mitgeteilt.

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