Aktuelle Domainnews #9
20. Juli, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht · Kommentare deaktiviert für Aktuelle Domainnews #9
Microhoo – gibt es einen Deal zwischen Yahoo und Microsoft?
Lange war er im Gespräch: Der Deal zwischen Yahoo und Microsoft. Dann die Absage von Seiten Yahoo Anfang 2008. In der Zwischenzeit überlegte man bei Yahoo sogar, das Searchmarketing an Google zu outsourcen. Jetzt nähern sich die beiden Internetriesen Microsoft und Yahoo wieder einander an – und zwar mit Lichtgeschwindigkeit. Insidern zufolge soll der Deal kurz vor dem Abschluss stehen. Dabei würde Microsoft das Suchmaschinenmarketinggeschäft komplett von Yahoo übernehmen.
Was bedeutet das jetzt für Domainer? Kurz gesagt: Alles was einen starken Mitbewerber für Google schafft ist gut für Domainer! Derzeit sind Domainer dem Monopol Google quasi ausgeliefert. Google diktiert und steuert die Klickpreise bei AFD (Adsense for Domains) und ist auch im Bereich AFC (Adsense for Content) nahezu allein auf weiter Flur. Obwohl die Online-Werbebranche nicht von der Krise betroffen ist, ja sogar wächst, kommt dennoch immer weniger bei den Domainern an. Diese würde sich ändern, wenn Google ernstzunehmende Konkurrenz bekommt. Microsoft hat ja bereits Erfahrung als Monopolist und wird wissen, wie man anderen Monopolisten das Leben schwer macht. Zudem hat Microsoft mit seiner neuen Suchmaschine Bing.com schon ordentlich vorgelegt und wird in einigen Ländern sogar stärker genutzt als Yahoo. Dieser Zusammenschluss wird auf jeden Fallen einen Gegenpol zu Google bilden. Wie stark, das wird die Zeit zeigen. Wenn alles gut läuft, dann wird der Deal diese Woche bekannt gegeben.
Sedo-Domainauktionen – Was gibt es zu beachten?
Immer wieder tauchen Fragen auf, wie denn das Auktionssystem bei Sedo genau funktioniert. Die häufigsten Fragen werde ich hier beantworten:
Kann ich selbst eine Domain in die Sedo-Auktion geben?
Grundsätzlich kann man von sich aus keine Auktion starten. Dafür wird zunächst ein Gebot eines Interessenten benötigt. Auf dieses Gebot hin kann man dann innerhalb von fünf Tagen eine Auktion starten, muss man aber nicht, man kann auch einfach ein Gegengebot abgeben. Gibt man jedoch ein Gegengebot ab, dann hat man erst dann wieder die Möglichkeit die Domain in die Auktion zu schicken, wenn der Interessent ein weiteres (neues) Gebot abgibt. Man muss sich also entscheiden: Entweder eine Auktion zu starten oder ein Gegengebot abzugeben. Gibt man die Domain in die Auktion, dann wird sie auf jeden Fall mindestens zu dem Preis verkauft, der dem Erstgebot entspricht.
Also kann ich eine Domain nur in eine Auktion geben, wenn zuerst darauf geboten worden ist?
Nein, man kann auch bei Sedo anfragen, ob die Domain in eine sog. Premium Auktion gegeben wird. Dann kann man einen Mindestpreis festlegen, unter dem die Domain nicht verkauft wird. Zudem wird auch nicht erst ein Gebot eines Interessenten benötigt. Die Domain kommt ohne Erstgebot in die Auktion. Premium Auktionen werden jedoch nur für gute bis sehr gute Domains gestartet. Nicht jede Domain, die man selbst für geeignet hält, schafft es auch in eine Premium Auktion. Man kann eine Domain direkt aus seinem Sedo-Account (Domain-Management) für die Premium-Auktion vorschlagen.
Kann man den Endzeitpunkt der Auktion selbst festlegen?
Nein, der Endzeitpunkt der Auktion wird durch das Gebot bestimmt, aufgrund dessen man die Domain in die Auktion gibt. Wurde das Erstgebot um 2:00 Uhr Nachts abgegeben, dann endet die Auktion genau 7 Tage später um 2:00 Uhr. Sollte man sich entscheiden die Auktion erst ein paar Tage nach dem Erstgebot zu starten, dann läuft die Auktion nicht 7 Tage ab Auktionsstart, sondern 7 Tage ab dem Zeitpunkt des Erstgebotes. Man hat also dementsprechend weniger Tage für den Lauf der Auktion. Die kürzest mögliche Dauer einer Auktion ist 2 Tage.
Kann die Auktion verlängert werden
Gebote, die innerhalb der letzten 5 Minuten vor Auktionsende abgegeben werden, verlängern die Auktion jeweils um 10 Minuten. Ein „snipern“ der Auktionen ähnlich wie bei eBay ist also nicht möglich.
.cm Domains – Was ist da los?
Der Run auf .cm Domains ist vor allem in den USA gerade groß, zählen .cm Domains ja zu den „TLD-Typos“ von .com. Man kann also erwarten, dass loan.cm diejenigen Besucher einfängt, die eigentlich zu loan.com wollen und sich bei der TLD vertippen. .cm ist die ccTLD von Kamerun und wurde in der Vergangenheit durch eine catch-all Funktion der Nameserver dazu „missbraucht“, um nicht vergebene .cm Domains auf Parkingseiten weiterzuleiten, um so fehlgeleitete Besucher zu monetarisieren. Vor kurzem wurde die ccTLD .cm wieder redelegiert und der Regierung von Kamerun zur Verwaltung übergeben. Derzeit bestehen jedoch Zweifel daran, ob die technische Infrastruktur zum Betrieb der ccTLD ausreicht. Derzeit verlangt die Registry etwa 350,00 USD für die Registrierung einer .cm Domain und 10.00 USD für die Änderung der Nameserver. Dabei wird bereits jetzt gesagt, dass die Nameserver erst 2010 frei geändert werden können und vorher nur aufgrund einer „special request“ geändert werden können. Ein funktionierendes whois für .cm existiert derzeit noch nicht. Wer also daran denkt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro in .cm zu investieren, der sollte sich im Klaren sein, dass er schlimmstenfalls frühestens Ende 2010 die Domains monetraisieren kann.
Die Gefahr Youtube Videos einzubinden
Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP (entspricht der deutschen GEMA) hat nach einem gerichtlichen Sieg über Youtube sein Augenmerk auf Blogger und Webseitenbetreiber gerichtet, die von der ASCAP verwertete Musikvideos auf ihren Blogs oder Webseiten eingebunden haben. Die Gefahr besteht darin, dass die Videos auf für die vergangenen Jahre in denen sie eingebunden waren, Gebühren auslösen können. Bis sich Google lizenzrechtlich mit der ASCAP geeinigt hat, wird die Lage auf dem US-Markt noch unklar bleiben.
Aktuelle Domainnews #8
13. Juli, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht · 4 Kommentare
ZugerschwG – ungefiltert-surfen.de
Am 10.07.2009 wurde das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ durch den Bundesrat ab genickt. Jetzt könnte es nur noch Bundespräsident Horst Köhler stoppen, wenn er sich weigern würde es zu unterzeichnen. Für die Verweigerung der Unterzeichnung sprechen gute Gründe. Es bestehen berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs. Überdies ist das Gesetz praktisch wenig nützlich, um Kinder effektiv zu schützen.
Sollte das Gesetz doch unterzeichnet werden, dann ist damit zu rechnen, dass ISPs bereits ab 01. August 2009 Filter mit dem berüchtigten Stoppschild Seiten einrichten müssen. Um sich dennoch vor unberechtigten Hausdurchsuchungen zu schützen, wenn man einem fehlgeleiteten Link folgt (und diese Links werden wohl auftauchen), wird empfohlen noch heute die DNS-Einträge in den Netzwerkeinstellungen des jeweiligen OS auf unzensierte DNS-Server zu ändern. Eine Liste der freien DNS-Server gibt es bei ungefiltert-surfen.de. Aber Vorsicht: Wenn man es wagt die DNS-Einträge seines OS zu ändern, dann wird man gleich als Krimineller vorverurteilt, denn man müsse schon einiges an „krimineller Energie“ aufwenden, um das Allerweltsheilmittel „Stopp-Schild“ zu umgehen. Denn wer die Filter umgeht, hätte auch nichts Gutes im Sinn. Es ist schon traurig, was man sich alles anhören darf, bloß weil man seine verfassungsmäßigen Freiheitsrechte gebraucht. Aber auch hier sieht man wieder wie effektiv auf dem Rücken der Opfer argumentiert wird. Die Kinder werden durch diese sinnlosen Stopp-Schilder am wenigsten geschützt. Aber ist die Sperr-Infrastruktur mal eingerichtet, dann wird sich sicher auch gegen Killer-Spiele, 18+ Erotik, Glücksspiel und vieles mehr eingesetzt.
Fun-Domains – Sind Domain Hacks wie schokola.de sinnvoll?
Sie tauchen in schöner Regelmäßigkeit auf: Domains, die nur durch Aussprache ihrer TLD eine sprachlichen Sinn ergeben. Obwohl ich es zugegebenermaßen witzig fand, als Bully seine Domain als „bullypara.de“ vorstellte, bin ich mittlerweile doch genervt den meisten „Domain Hacks“. Einige TLDs wie .me nutzen diesen Umstand gezielt aus und versteigern Domains wie teach.me. Ich persönlich finde die meisten dieser „Hacks“ sinnlos und kommerziell nur schwer an den Mann zu bringen. Eine Premium-Doma.in wird so sicher nicht daraus ;). Was meint Ihr?
Petition gegen „Killerspiele“-Verbot
Die Innenministerkonferenz hat am 5. Juni 2009 entscheiden, dass bald ein „Herstellungs- und Verbreitungsverbot“ von Action-Computerspielen – sog. Killerspielen kommen soll. Ein derartiges Gesetz muss natürlich noch den Bundestag passieren, aber man hat ja am Beispiel der Websperren gesehen, wie schnell so was gehen kann. Die Gegner dieses Vorhabens haben eine Petition eröffnet. Diese kann HIER unterstützt werden. Derzeit liegt die Zahl der Mitzeichner bei 49.371. Ich bin zwar kein aktiver Egoshooter-Spieler, jedoch bin ich gegen jede Form der Zensur und ungerechtfertigten Bevormundung.
DotGay – Die „schwule TLD“
Was unterscheidet eine sinnlose neue gTLD von einer fast sinnlosen neuen gTLD? Das Konzept! Als mir Alexander Schubert auf dem Sommerstammtisch in Hamburg sein neues Vorhaben .gay vorstellte, hatte ich das Gefühl, dass er sich sehr intensiv mit der Materie auseinander gesetzt hatte. Obwohl ich jede neue gTLD überflüssig finde (und ihm das auch gleich mitgeteilt habe), so denke ich, dass es zumindest nicht schaden kann, ein konkretes Konzept an den Tag zu legen. Schubert will bei seiner .gay die TopKeywords blocken und mit eigenen Inhalten füllen. So soll unter news.gay keine Parkingseite eines Investors erscheinen, sondern themenbezogene Nachrichten aus aller Welt. Unter vacation.gay sollen Urlaubstipps für Homosexuelle zu finden sein. Mal abwarten, was daraus wird. Der Inhaber von gay.de kann sich aber schon mal auf die „technische Sicherungsmaßnahme“ der Denic freuen.
Berüchtigte Ankaufsversuche – Was man sich alles anhören muss
Welcher Domainer kennt nicht die regelmäßig wiederkehrenden Emails von den armen Studenten, die unbedingt eine private Seite unter (Achtung Übertreibung!) auto.de aufziehen und die Domain am besten kostenlos übertragen haben wollen. Auch die ehrenamtlichen Vereine springen wie von selbst aus dem Boden. Wenn man dann mit einem halbwegs annehmbaren Preis antwortet, dann kommt oft das Gefasel von wegen „Glücksritter“ und nie im Leben würde man einem Squatter den Lebensabend finanzieren, Blah Blubb.
Legendär ist auch die überlieferte Anfrage des pensionierten Lehrers der bereits die .info Domain besaß und die .de Domain als „Vertipperdomain“ seiner .info haben wollte. Da die .de Domain aber schließlich ja nur der Vertipper ist, wäre er nach „objektiver Betrachtung“ nicht bereit mehr als 20-30 Euro zu zahlen. Nichts gegen Lehrer, aber Lehrer (und Siemens“beamte“) waren mir schon bei meiner Arbeit bei Gericht jedes Mal ein Graus. Beide haben zu viel Zeit und denken, nach dem Lesen eines Buches, wüsste man alles, was der Bereich herzugeben hat. Selten eine Berufsgruppe mit so viel Selbstüberschätzung kennen gelernt.
Bei allem Spaß am Kuriosen hat die Thematik auch eine ernste Seite. Was ist, wenn eine vermeintliche Privatperson eine Domain anfragt und den Preis drückt, sich danach aber rausstellt, dass die Domain in Wirklichkeit an einen großen Internationalen Konzern geht? Darf man hier zu Recht verstimmt sein? Oder sollte der Preis unabhängig vom Käufer gesehen werden? Was meint Ihr?
Aktuelle Domainnews #7
6. Juli, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht · Kommentare deaktiviert für Aktuelle Domainnews #7
Neue Domainendungen – eine Bedrohung für Premium Domains
Die meisten Domainer halten die neuen gTLDs wie .sport oder .auto für überflüssig, aber nicht weiter schädlich, werden sie nach fast einhelliger Meinung dazu beitragen, dass sich die User noch stärker auf die etablierten Endungen wie .de oder .com konzentrieren. Ein durchschlagender Erfolg der neuen Domainendungen ist bis auf wenige Ausnahmen wohl nicht zu erwarten. Jedoch stellen diese neuen gTLDs eine konkrete Bedrohung für den Fortbestand zahlreicher Premium Domains wie sport.de oder auto.de dar. [Weiterlesen]
Sinn und Unsinn von 1 Euro Aktionen
In schöner Regelmäßigkeit findet man sog. 1 Euro Aktionen bei großen Domainregistraren. In diesen Aktionen können beispielsweise .de oder .at Domains für 1 Euro für das erste Jahr registriert werden. Nach dem ersten Jahr ist der reguläre Registrierungspreis zu zahlen. Vor allem Anfänger im Domainbusiness decken sich bei solchen Aktionen immer sehr extensiv mit Domains ein. In der Regel handelt es sich bei solchen Neuregistrierungen um drittklassige und minderwertige Domains, da alle erstklassigen Domains ja bereits belegt sind. Die Gefahr besteht darin, diese minderwertigen Domains rechtzeitig wieder zu kündigen, da viele Aktionsregistrare eine Kündigungsfrist von 2-3 Monaten zum Ablauf der Domain festlegen. Drei Monate vor Ablauf macht sich jedoch in der Regel keiner Gedanken, ob er die Domain behalten will und verpasst somit oft die Kündigungsfrist. Hinzu kommt, dass der reguläre Preis oft ein Vielfaches des durchschnittlichen Registrierungspreises für die Domain beträgt (beispielsweise für .de Domains 12 Euro/Jahr statt im Durchschnitt 3-6 Euro/Jahr). Somit werden diese 1 Euro Aktionen schnell sehr teuer.
Fazit: Wenn man weiß, was man macht und die Domains tatsächlich vor Ablauf der Kündigungsfrist zu einem anderen Registrar umzieht oder löscht, dann können solche Aktionen eine Möglichkeit sein, Domains zu testen. Für Anfänger sind diese Aktionen jedoch nicht zu empfehlen, da vor allem hier gerne die Kündigungsfrist übersehen wird und die Domains dann teuer werden können.
Werden .com Domains billiger?
Wie domainnamewire.com berichtet hat Anfang Juni das „Petitionsgericht“ der USA (United States Court of Appeals) eine untergerichtliche Entscheidung aufgehoben und ein Kartellrechtsverfahren (antitrust lawsuit) der Koaltition für ICANN Transparenz (Coalition for ICANN Transparency (CFIT)) gegen Verisign zugelassen. Dies könnte im Ergebnis zu erheblich niedrigeren Preisen für .com Domains führen. Aufgrund des laschen und meiner Ansicht nach durch Lobbyisten beeinflussten Vertrages zwischen ICANN und Verisign zur Verwaltung der .com TLD ist es Verisign erlaubt jedes Jahr die Preise für .com Domains um bis zu 7% zu erhöhen. Bislang hat Verisign jedes Jahr davon Gebrauch gemacht. Aufgrund dessen hat die CFIT auch unter anderem den Vorwurf erhoben, der Vertrag mit Verisign verletze das Kartellrecht, da es keinen offenen Gebots- und Bewerbungsprozess für die Neuvergabe der Verwaltung der .com TLD gegeben habe.
Dieser Kartellrechtsprozess ist erst am Anfang und es wird erwartet, dass er sich einige Zeit (evtl. sogar Jahre) hinziehen kann, bis es zu einer Entscheidung kommt. Im Zuge dessen kann erwartet werden, dass Verisign die Preise für .com dieses Jahr zumindest nicht erhöhen wird, um den Gegnern keine weiteren Argumente zu liefern.
Vanity URLs – der nächste „Domain“-Hype?
Facebook hat im Juni seine URl-Struktur auf Benutzerfreundliche URLs umgestellt. Es ist nun möglich URLs in der Form „Facebook.com/Keyword“ für seine Facebookseite zu erstellen. Ähnlich wie bei einem Domainlandrush ging es auch hier zu. Begehrte URLs waren innerhalb von Minuten vergeben. Wie schon bei Twitter-URLs bezweifle ich auch hier, dass es langfristig einen neuen „Domainhype“ auslösen wird, jedoch kurzfristig kann ich eine gewisse Faszination schon verstehen. Was meint Ihr? Habt Ihr eine Twitter- oder Facebook Vanity-URL?
URS das neue Tool für reverse DomainHijacking
Im Zuge der Einführung der neuen gTLDs will die ICANN das UDRP System durch ein neues System (URS = Uniform Rapid Suspension System) ersetzen. Dieses neue System wird es Markeninhabern ermöglichen noch schneller und effektiver an die begehrte Domain zu kommen und birgt für Domaininhaber erhebliche Risiken ihre generische Domain zu verlieren. Das neue URS System wird nur noch 200 USD für das Verfahren kosten (UDRP ~ 4.000 USD) so dass sich die Domainhijackingversuche erheblich erhöhen werden. Die Antrag zum URS Verfahren wird eine einfache Eingabemaske sein, die auch ohne Anwalt zu bewältigen ist. Die streitgegenständliche Domain wird ab Antragsstellung eingefroren (UDRP erst mit Entscheidung des Panels). Es zeichnet sich auch ab, dass der Domaininhaber nun in der Pflicht ist zu beweisen, dass seine Domain nicht der Marke entspricht, diese verletzt und er nicht gutgläubig war.
JEDER Domainer kann und SOLLTE noch heute einen Kommentar mit seinen Bedenken an die ICANN schicken, um das URS zu verhindern (die Frist läuft heute Montag amerikanischer Zeit ab):
ICANN Comments zum URS
Sedo Sales im Juni
kreishandwerkerschaften.de 14.875 Euro
zeitschriftenabo.de 6.300 Euro
fueralles.de 4.500 Euro
zeitungsabo.de 4.300 Euro
armbanduhren.com 11.000 Euro
sport.us 5.000 USD
homepage.info 4.000 Euro
Neue Domainendungen – eine Bedrohung für Premium Domains
6. Juli, 2009 von RA Christian Kerschbaum, Fachanwalt für IT-Recht · 5 Kommentare
Die meisten Domainer halten die neuen gTLDs wie .sport oder .auto für überflüssig, aber nicht weiter schädlich, werden sie doch nach fast einhelliger Meinung dazu beitragen, dass sich die User noch stärker auf die etablierten Endungen wie .de oder .com konzentrieren. Ein durchschlagender Erfolg der neuen Domainendungen ist bis auf wenige Ausnahmen wohl nicht zu erwarten. Jedoch stellen diese neuen gTLDs eine konkrete Bedrohung für den Fortbestand zahlreicher Premium Domains wie sport.de oder auto.de dar.
Man stelle sich vor, man hat die Domain sport.de und erfährt von dem Vorhaben, dass eine neue gTLD .sport geplant ist. Soweit so gut, möchte man meinen – was hat das denn jetzt mit der etablierten sport.de zu tun? Diese Domain ist generisch, sicher und gut gegen Disputes zu verteidigen, oder etwa doch nicht? Die Denic hat dazu eine ganz eigene Rechtsansicht und geht entsprechend gegen generische Premium Domains vor. Konkret geht es um die RFC 1535, die besagt, dass es zu technischen Problemen bei der Verwaltung und Weiterleitung des „Internetverkehrs“ kommen kann, wenn eine Domain sowohl als SLD, als auch als TLD existiert (z.B.: sport.de und .sport). Aus diesem Grund geht die Denic gegen bereits bestehende .de Domains vor, wenn zu ihnen eine TLD existiert. Am Beispiel travel.de (new gTLD .travel) kann man sehen, dass in diesem Fall die Domain von der Denic mit einem Dispute belegt worden ist:
Domain: travel.de
Domain-Ace: travel.de
Nserver: nssp1.ncid.net
Nserver: nssp2.ncid.net
Nserver: nssp3.ncid.net
Status: connect
Dispute: running
Changed: 2006-11-13T11:22:30+01:00
Die Denic will verhindern, dass die Domain den Inhaber wechselt und so sicherstellen, dass die Domain frei wird und für die weitere Registrierung geblockt werden kann – siehe com.de:
„com.de“ is not a valid domain name
Die gleiche Situation kann und wird auftreten, wenn die neuen gTLDs eingeführt werden. Wird .sport eingeführt, dann wird auch sport.de gemäß RFC 1535 zu einem technischen Risiko und von der Denic mit einem Dispute belegt, mit der Folge, dass der Inhaber von sport.de diese Domain nicht mehr übertragen kann. Rechtsnachfolger, wie beispielsweise Erben oder eine neu gegründete GmbH können die Domain nicht mehr auf sich übertragen lassen. Die Domain ist überdies auch faktisch nicht mehr handelbar. Eine verfügungsrechtliche Übertragung der Domain auf den Käufer scheitert am Dispute. Im Falle des Todes des Domaininhabers ist es nur ein kleiner gedanklicher Schritt zur Kündigung der Domain durch die Denic, da der Domaininhaber ja nicht mehr existiert und eine Übertragung auf die Erben unmöglich ist. Premium Domains wie film.de (.film), auto.de (.auto), sport.de (.sport) sind somit auch in ihrem Bestand bedroht.
Konkret handelt es sich u.a. um folgende Premium Domains:
auto.de (.auto)
sport.de (.sport)
film.de (.film)
movie.de (.movie)
job.de (.job)
kids.de (.kids)
books.de (.books)
buy.de (.buy)
baby.de (.baby)
poker.de (.poker)
golf.de (.golf)
casino.de (.casino)
marke.de (.marke)
eco.de (.eco)
web.de (.web)
Diese Liste ist jedoch „nach oben“ offen, da noch nicht entschieden ist, welche neuen gTLDs eingeführt werden und weitere Anträge jederzeit möglich sind.
Die Denic rechtfertigt diese Disputes mit einem Verweis auf ihre AGB (DENIC-Domainrichtlinien und Domainbedingungen):
V.
Ungeachtet der TLD .de kann eine Domain nur bestehen aus Ziffern (0 bis 9), Bindestrichen, den lateinischen Buchstaben A bis Z und den weiteren Buchstaben, die in der Anlage aufgeführt sind. Sie muss wenigstens einen Buchstaben enthalten und darf mit einem Bindestrich weder beginnen noch enden sowie nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei, die Höchstlänge 63 Zeichen; sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem Request for Comments 3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend. Unzulässig als Domain sind die Bezeichnungen von TLDs (wie z. B. .com, .net, .org und sämtliche länderbezogenen TLDs), Buchstabenkombinationen, die in deutschen Kfz-Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks verwendet werden, sowie Zeichenfolgen, die sich ergeben, wenn man in derartigen Buchstabenkombinationen ä durch ae, ö durch oe und ü durch ue ersetzt.
§ 6 Domainübertragung
(1) Die Domain ist übertragbar, es sei denn sie ist mit einem Dispute-Eintrag (§ 2 Absatz 3) versehen oder aus der Bezeichnung einer Top Level Domain oder einer Buchstabenkombination gebildet, die in deutschen Kfz-Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks verwendet wird oder die sich ergibt, wenn man in derartigen Buchstabenkombinationen ä durch ae, ö durch oe und ü durch ue ersetzt.
Dieses Vorgehen stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht des Domaininhabers dar. Die Domain ist nicht mehr übertragbar und somit auch nicht mehr handelbar. Eine dementsprechende Verfügung des Domaininhabers ist unmöglich geworden. Schlimmer noch: Da der Domaininhaber von der Denic nicht über den Dispute informiert wird, ist er im Falle eines Verkaufs der Domain immer der Gefahr eines Schadensersatzanspruches wegen Unmöglichkeit ausgesetzt.
Diese Disputes durch die Denic stellen einen Eingriff in den Kernbereich des Rechts des Domaininhabers an der Domain dar. Zwar ist eine Domain „nur“ ein Bündel rechtlicher Ansprüche gegenüber der Vergabestelle (Denic), jedoch hat das BVerfG bereits 2004 (Beschluss vom 24.11.2004 – 1 BVR 1306/02 – ad-acta.de) entschieden, dass eine Domain eine eigentumsfähige Position i.S.d Art. 14 I (1) GG ist:
Dieses Nutzungsrecht stellt einen rechtlich geschützten Vermögenswert dar. Es ist dem Inhaber der Domain ebenso ausschließlich zugewiesen wie Eigentum an einer Sache. Die Berechtigung der DENIC e.G., den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, steht der Qualifizierung des vertraglichen Nutzungsanspruchs als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum nicht entgegen (vgl. BVerfGE 89, 1 7 zum Besitzrecht des Mieters), sondern begrenzt lediglich den Umfang des Rechts.
Ein derartiger Eingriff in den Kernbereich des Nutzungsrechts an der Domain, der jegliche Verfügung des Domaininhabers unmöglich macht, ihm also das komplette Verfügungsrecht nimmt, kann meiner Meinung nach durch eine Regelung in den AGB nicht rechtlich wirksam vollzogen werden. Ich höre zwar schon jetzt den Chefsyndikus der Denic, Stefan Welzel, sinngemäß sagen: „Eine Domain ist übertragbar, weil wir Ihnen erlauben, die Domain zu übertragen. Ebenso können wir Ihnen dieses Recht jederzeit wieder nehmen.“ Jedoch ist diese Rechtsansicht nicht haltbar. Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Klage gegen einen solchen Dispute Erfolg haben wird. Zuletzt hat diesbezüglich das LG Köln (Urteil vom 18.05.2009, Az. 81 O 220/08) entschieden, dass der Domaininhaber einer generischen Domain einen Dispute per Klage entfernen lassen kann:
Die Eintragung der Dispute-Vormerkung behindert den Kläger im Kern seiner gewerblichen Betätigung, denn er erzielt seine Einnahmen u.a. mit der Veräußerung von Domains;
Bis die Rechtslage entschieden worden ist, empfiehlt es sich die Premium Domains, für die eine entsprechende gTLD bereits in Planung ist, von einer natürlichen Person als Inhaber auf eine juristische Person (GmbH, AG) zu übertragen. Sollten alle Wege und Mittel gegen den Dispute scheitern, so kann die Domain dann schlussendlich noch im Rahmen des Verkaufs der GmbH (mit-)veräußert und somit auch für die Rechtsnachfolger gesichert werden.
Update:
Auf Rückfrage erklärt die Denic, dass es sich eigentlich nicht um einen Dispute-Eintrag handele, sondern um „eine technische Sicherung zur Umsetzung von § 6 Absatz 1 der DENIC-Domainbedingungen“. Egal wie die Denic es bezeichnet, das Ergebnis ist das Gleiche. Die Domains sind nicht mehr übertragbar und in ihrem Bestand bedroht.