Aktuelle Domainnews #6

Rechtliches rund um Domain-Auktionen

Oft kommt die Frage auf, wie verbindlich Beschreibungen des Verkäufers bei einer Domainauktion oder bei einem Domainverkauf sind. Um Fragen dazu besser erklären zu können, müssen wir erst einmal die rechtliche Natur einer Domain behandeln.

Was ist eine Domain?
Eine Domain ist grob gesagt ein Bündel von Ansprüchen gegenüber der Registry (bei .de gegenüber der Denic eG). Dieses Bündel beinhaltet u.a. den Anspruch auf dauerhafte Konnektierung der Domain, auf Eintragung als Inhaber der Domain und das Nutzungsrecht an der Domain. Der Verkäufer tritt diese Rechte an den Käufer ab.

Was ist eine Domainauktion wie sie beispielsweise bei Sedo angeboten wird?
Eine Domainauktion über eine Internetplattform wie Sedo oder eBay ist keine Auktion im klassischen Sinne, bei der man mit Zuschlag die Domain bekommt. eBay-Auktionen im Allgemeinen sind keine klassischen Auktionen. Einen Zuschlag wird man vergebens suchen. Es handelt sich vielmehr um einen sog. Kauf gegen Höchstgebot.

Bedeutet das, dass man den Kauf einer Domain nach dem Fernabsatzrecht widerrufen kann?
Prinzipiell ist das Fernabsatzrecht auf Auktionen wie bei eBay anwendbar, so dass man unter den weiteren Voraussetzungen (Unternehmer/Verbraucher) den Kauf des Markenpullis widerrufen kann. Bei Domains ist die Rechtslage anders. Domains sind keine „Waren“ in diesem Sinne, sondern Rechte. Ein Domainkauf ist ein Rechtskauf. Auf Rechte ist das Fernabsatzrecht jedoch nicht anwendbar, so dass ein Widerruf ausscheidet.

Kann der Verkäufer schreiben was er will, oder haben falsche Angaben z.B. bzgl. der Besucherzahl oder der Umsatzes der Domain rechtliche Konsequenzen?
Wie bei einem „normalen“ Sachkauf muss sich auch hier der Verkäufer an seinen Aussagen festhalten lassen. Auf den Rechtskauf sind die Regelungen zur Sachmängelhaftung entsprechend anwendbar. Danach haftet der Verkäufer bereits bei öffentlichen Äußerungen zu der Beschaffenheit oder bestimmten Eigenschaften der Sache auf deren Richtigkeit. Weicht demnach die verkaufte Sache von der vereinbarten Beschaffenheit oder den öffentlichen Aussagen des Verkäufers ab, so liegt ein Mangel vor. Das Gesetz sieht zunächst vor, den Verkäufer unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern. Dies ist natürlich überflüssig, wenn die Nacherfüllung aufgrund von Falschangaben zu den Besucherzahlen unmöglich ist. In diesem Fall kann der Käufer sofort nach seiner Wahl (den kleinen oder großen) Schadensersatz statt der Leistung, Aufwendungsersatz oder Rücktritt wählen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist möglich. Hier ist zu beachten, dass Schadensersatz und Rücktritt nebeneinander durchgeführt werden können, die Minderung jedoch einen Rücktritt ausschließt.

Ich habe per Telefon eine Domain ersteigert, die bei einer Veranstaltung (wie z.B. dem Domainvermarkterforum) versteigert worden ist, kann ich hier widerrufen?
Nein, denn unabhängig von der Problematik des Rechtskaufs handelt es sich hier um eine echte Versteigerung. Der Vertrag kommt hier mit Zuschlag zustande. Bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von (echten) Versteigerungen geschlossen worden sind, besteht kein Widerrufsrecht. Eine echte Versteigerung erkennt man u.a. daran, dass sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden, der die Sache mit Zuschlag an den Auktionsteilnehmer bindet.

Sedo Domainmarktstudie 2009

Sedo hat vor kurzem seine Domainmarktstudie das erste Mal als Quartalsbericht heraus gebracht. Die Grundlage dieser Statistik sind die Verkaufszahlen von Sedo im ersten Quartal 2009.

Bei den gTLDs ist .com wieder mal unangefochtener König mit einem Anteil von 75% der Domainverkäufe. Es folgen .net mit 9% sowie .org und .info mit jeweils 7%. Der Durchschnittspreis von .com ist um knapp 14% gestiegen. Bei .net gab es einen Rückgang von -12%. Auch .org, biz und .info haben einen Rückgang zu verzeichnen. Beim Vergleich der Medianwerte konnte .com um 7,84% zulegen, während die anderen gTLDs Rückgänge verzeichnen mussten (am stärksten .biz mit -16,67%).

Bei den ccTLDs ist .de nach wie vor Spitzenreiter mit einem Anteil von 60% der verkauften Domains. Es folgen .co.uk mit 13%, .eu mit 9% (Anm. d. Autors: Zählt .eu wirklich zu den ccTLDs?!), .es mit 7%, .nl und .fr mit jeweils 4%, .cn mit 2% und .it als Schlusslicht mit 1%. Bei den Durchschnittspreisen konnte lediglich .eu um 3% zulegen. Der Rest verzeichnete durch die Bank Verluste, angefangen bei .co.uk mit -50%, .at mit -48%, .de mit -23%, .es ,it -16% bis hin zu .fr mit -7%. Vergleicht man die Medianwerte, dann liegt auch hier .eu mit 23,2% vorne. .de konnte hier zumindest einen Zuwachs von 3,45% verzeichnen. .co.uk verliert auch hier kräftig mit -42,1%.

Die Top .de Verkäufe im 1. Quartal 2009:

flatrate.de 160.000 Euro
gartenmö(oe)bel.de 100.000 Euro
action.de 24.445 Euro
lol.de 17.000 Euro
porno24.de 17.000 Euro
tech.de 15.000 Euro
badewanne.de 12.500 Euro
billigemarken.de 12.166 Euro
wein-kontor.de 11.400 Euro
holzspielzeug.de 11.000 Euro

Die Top Verkaufskategorien:

1. Business
2. Abkürzungen/Zahlen
3. Medien
4. Reise und Freizeit
5. Shopping
6. Sport
7. Geld und Finanzen
8. Technologie
9. Gesellschaft
10. Casino und Glücksspiel

Interessant zu sehen ist noch, dass Domainauktionen mit 33% nicht weit hinter dem Verkaufstyp „Gebot-Gegengebot“ mit 49% stehen. Verkäufe via Festpreis liegen immer noch sehr niedrig bei 4%.

Die Finanzkrise lässt auch den Domainmarkt nicht unbefleckt, so dass das 4. Quartal 2008 einen deutlichen Rückgang auf 8754 Domainverkäufe verzeichnet (normalerweise ist das 4. Quartal das stärkste Quartal). Aber die Domainbranche meldet sich bereits im 1. Quartal 2009 mit einem Zuwachs von 6,5% zurück.

Schäuble sperrt Satire Webseite

Wie gelassen die Bundesregierung mit Webseitensperrungen umgeht kann man an folgendem Beispiel sehen. Wie Heise.de berichtet hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) eine Satirewebseite sperren lassen. Der Hoster Domainfactory GmbH führte die Sperrung auf die reine Anfrage hin durch, vorauseilender Gehorsam sozusagen. Die Seite wurde mittlerweile dadurch „entschärft“ dass man den Bundesadler verfremdet hat. Auf der Satireseite heißt es unter anderem:

Die Seite, die Sie aufrufen wollen, ist gesperrt.
Mögliche Sperrgründe:
Die Seite enthält Witze (sogenannte Satire), die wir nicht verstehen

Sehr treffend wie ich finde. Man kann sich schon mal ausmalen, was alles gesperrt werden wird, wenn die Internetzensur kommt.

200.000 .tel Domains registriert

Wie Telnic Limited meldet, wurden in den ersten beiden Monaten seit der allgemeinen Freigabe mehr als 200.000 Domains registriert. Neuer Trend oder Luftblase? Was meint Ihr?

Gute Idee – schlechte Domain

Ein neuer Finanzvergleichsdienst ist vor kurzem gestartet, der neben den klassischen Vergleichen auch die User beurteilen lässt, ob ein Finanzprodukt gut oder schlecht ist. Prinzipiell eine gute Idee, jedoch lässt die Domain des Projektes fimf.de doch noch sehr zu wünschen übrig. Bei einem Interview auf Internetworld.de sagte der Geschäftsführer von fimf.de, dass der Name „fimf“ an die Zahl „fünf“ angelehnt ist. Die Domain fünf.de löst nicht auf und unter fuenf.de ist ein Restaurant zu finden. Ich bin mir sicher, die „web 2.0 Gründer“ von fimf.de haben nicht mal den Versuch gestartet, die genannten Domains anzukaufen. Wie so oft wird hier eine gute Idee mit einer schlechten Domain verbrannt. Was meint Ihr?

Umsatzeinbruch beim SEM – Domainparking vor dem aus?

Wie TheDomains.com berichtet ist nach einem HitWise Report die bezahlte Suche (SEM) in den letzten Wochen um etwa 26% eingebrochen. Dies steht im Widerspruch zu Google‘s letztem Quartalsbericht der einen Anstieg von SEM im Vergleich zum Vorjahr von 17% und im Vergleich zum letzten Quartal 2008 von 3% ausweist. Allerdings wurden laut HitWise auch die letzten Wochen beurteilt, was der Google-Bericht nicht macht. Die Zahlen sind auf Nordamerika bezogen und somit nicht 1:1 auf Europa oder Deutschland übertragbar. Ob somit ein weiterer Einbruch bei den Domainparking-Einnahmen stattfinden wird bleibt abzuwarten.

10.000 Vorbestellungen pro Tag bei den „neuen gTLDs“

Wie TheDomains.com meldet verzeichnet Pool nach eigener Aussage mehr als 10.000 Vorbestellungen für die sog. „neuen gTLDs“ pro Tag. Die Vorbestellungen dieser noch nicht existierenden Domains erzeugen allerdings auch keine Kosten. Man kann über Pool gTLDs wie etwa .vin, .radio, .sucks, .futbol oder .football vorbestellen. Hype oder Fakt? Was meint Ihr?

Aktuelle Domainertreffen

Der 5. Domainers.fm Stammtisch findet am 29. Mai 2009 um 17:00 Uhr in Frankfurt am Main in der O’Reilly’s Bar statt. Nähere Informationen können HIER gefunden werden.

Aktuelle Domainnews #5

18. Mai, 2009 von · Kommentare deaktiviert für Aktuelle Domainnews #5 

Rechtliches – Admin-C Haftung – Die unendliche Geschichte

Die Admin-C Haftung ist regelmäßig in aller Munde. Vor allem Domainer mit ausländischem Firmensitz sind nach den DENIC Richtlinien auf einen deutschen Admin-C angewiesen. Große Registrare haben meist eine vertragliche Vereinbarung mit einem Anwalt, der die Funktion des Admin-C übernimmt. Aber wie sieht es mit der Haftung aus? Haftet der Admin-C für Markenverletzungen der registrieren Domain? Bis vor kurzen ging man mit der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf – Urteil vom 03.02.2009) davon aus, dass der Admin-C nicht für Kennzeichenverletzungen durch den Namen der Domain haftet. Die Richter lehnten eine Prüfungspflicht rein aus seiner Stellung als Admin-C ab. Allein der Domaininhaber müsse dieser Pflicht nachkommen.
Jetzt hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 23.04.2009 dieser Auffassung widersprochen. Es nahm eine Haftung des Admin-C als Mitstörer für eine Namensrechtsverletzung der Domain an. Hintergrund war die Eintragung als Admin-C für einen ausländischen Domainer, welcher freiwerdende .de Domains snappte. Dieser Kunde registrierte eine Domain, die dem vorherigen Inhaber bei einem Transfer abhanden gekommen war. Das Gericht stellte fest, dass der beklagte Admin-C nicht nur zur Beseitigung der Störung, sondern bereits zu deren Verhinderung verpflichtet war. Sein Auftraggeber hatte durch ein Computerprogramm eine große Anzahl an freiwerdenden Domains registriert. Alleine die große Anzahl der Domainregistrierungen berge eine erhebliche Gefahr, dass Namensrechte verletzt werden. Diese Tätigkeit sei dem Admin-C bekannt gewesen, daher sei er zur Überprüfung der Registrierungen auf ihre Rechtmäßigkeit verpflichtet gewesen.
Bislang gibt es also keine einheitliche Behandlung der Admin-C Haftung, es bleibt „spannend“.

Google Squared – Der Untergang für Webseitenbetreiber?

Der der SEOs wird ja regelmäßig beschworen. Jetzt will man die Webseitenbetreiber in diesen illustren Kreis mit einreihen. Google scheint mit seinem Produkt „Google Squared“ die Suchergebnisse neu zu präsentieren. Wie Techcrunch.com berichtet werden dabei die Suchergebnisse als Tabelle mit teilweise frei definierbaren Headern angezeigt. Sucht man z.B. nach „Camera“, dann sortiert Google die Suchergebnisse bereits in verschiedenen Spalten nach Bildern, Auflösung, Hersteller, und so weiter. Ein Video von Google Squared kann man sich hier ansehen. Google Squared gilt wohl als Reaktion auf Wolfram Alpha, die Suchmaschine, die Antworten, statt Suchergebnisse liefern soll. Wolfram Alpha ist seit einigen Tagen live. Hier die Ergebnisse von Google Squared und Wolfram Alpha im Vergleich. Interessanterweise hatte ich nach „who is president“ bei Wolfram Alpha gesucht, in der Erwartung, Informationen zu Präsident Obama (USA) zu erhalten. Wolfram Alpha hat aber anhand meiner IP ermittelt, dass ich aus Deutschland komme und präsentiert mir die „deutschen“ Ergebnisse zu meiner Anfrage in der Form unseres Bundespräsidenten Horst Köhlers. Prophetische Stimmen läuten jetzt das Ende der Webseitenbetreiber ein, da ja die Information bereits bei Google präsentiert wird, ohne dass der User die Webseiten ansurfen muss. Somit würden dem Webseitenbetreiber Werbeeinnahmen entgehen – ohne Besucher, keine Einnahmen. Was meint Ihr? Wird sich Google Squared durchsetzen?

Neue gTLD .marke

Wie eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. selbst berichtet, will eco die gTLD .marke beantragen. Spätestens Anfang 2010 sollen Unternehmen dann Ihre Produktnamen und Kennzeichen in der Form „kennzeichen.marke“ beantragen können. Ab 19. Mai wird zu diesem Zweck auf einer Roadshow zu dem Thema informiert und der Bewerbungsprozess erklärt. Braucht die Welt eine neue gTLD „.marke“? Was meint Ihr?

Onlineshopper geben mehr Geld im Netz aus

Wie Quelle.de in einer Pressemitteilung berichtet kaufen immer mehr Menschen in Deutschland über das Internet ein. 97,4 Prozent der im Internet aktiven Bundesbürger kauften in den vergangenen zwölf Monaten online ein. Die Umsätze werden immer mehr und Tendenz steigend. Im Vergleich zu den Ergebnissen der „Homeshopping-Studie“ der Quelle GmbH aus dem Jahr 2007 ist dies ein Anstieg um 28,1 Prozent.
Dabei stiegen sowohl die Häufigkeit, als auch die Höhe der Ausgaben:

Etwa jeder vierte Deutsche (24,3 Prozent) bestellte 20 Mal und mehr pro Jahr im Internet. 44,3 Prozent der Internetkäufer geben an, in diesem Jahr mehr Geld für Käufe im Internet auszugeben als im letzten Jahr. Immerhin 38,9 Prozent der Befragten wollen ihr Niveau halten. Knapp 63 Prozent der Befragten geben inzwischen bis zu 499 Euro pro Jahr aus. Jeder Vierte (24,9 Prozent) investiert zwischen 500 und bis zu 999 Euro.

Insgesamt sind 87,7 Prozent überzeugt, dass der E-Commerce trotz Krise weiter wachsen wird und mehr als 92 Prozent der Deutschen sehen im Internet gar den am stärksten wachsenden Vertriebsweg in den kommenden fünf Jahren. Die Online-Befragung wurde im April 2009 unter 1.047 Personen zwischen 18-64 Jahren in deutschen Privathaushalten durchgeführt.
Gute Nachrichten für Affiliates, oder nicht? Was meint Ihr?

Neuer Konkurrent für Google?

Die Suche wird wolkig, zumindest, wenn es nach der neuen Suchmaschine hulbee.de geht. Wie in einer eigenen Pressemitteiling verlautbart wird, ist das Ziel der am 13.05.2009 live gegangenen Suchmaschine, dem User schneller und genauer die gewünschten Suchergebnisse zu liefern. Zu diesem Zweck hat man eine sog. Datenwolke (ähnlich der bekannten Tag-Wolke aus der Bloggerszene) integriert, die ähnliche Schlagworte zu dem gesuchten Begriff liefer. Sucht man beispielsweise nach Domains, dann wird links neben den Suchergebnissen die Datenwolke präsentiert. Darin finden sich themenverwandte Begriffe wie „Domainregistrierung“, „Sedo“ oder „Webhosting“. Wie man sieht wird auch Werbung geschaltet, man bedient sich hier den Werbeanzeigen von Yahoo. Dabei sticht vor allem die auffällige Ähnlichkeit zu den gelben PremiumAds von Google und den rechts platzierten Anzeigen ins Auge. Ich gehe davon aus, dass die Suchmaschinenbetreiber die Umsätze der Werbeanzeigen einstreichen. Suchmaschine oder geschickte Monetarisierungsmaschinerie? Was meint Ihr?

Domainbewertungsbetrug – Augen auf beim Domainverkauf

Wie Domainnamewire.com berichtet findet derzeit wieder ein Domainbewertungsbetrug via Email statt. Dabei wird in altbekannter Masche dem Domaininhaber erst eine Kaufanfrage unterbreitet, die dann unabhängig vom gewünschten Preis positiv beantwortet wird. Man müsse vor dem Kauf jedoch noch eine Bewertung einholen, dazu werden dann drei Bewertungsunternehmen genannt, von denen eines dem Anfragenden selbst gehört. Ziel ist es nicht, die Domain zu erwerben, sondern kostenpflichtige Bewertungen zu verkaufen. Der derzeit benutzte Name ist „NameOrange.com“. Es gilt auch hier die altbewährte Regel: Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es das in der Regel auch.
Diese und ähnliche Anfragen können getrost im virtuellen Müll landen.

Steuern sparen mit Karl-Heinz

Auf Hörerwunsch wird es heute ein Special mit Karl-Heinz zum Thema „Domains und Steuern sparen“ geben.

Aktuelle Domainnews #4

11. Mai, 2009 von · Kommentare deaktiviert für Aktuelle Domainnews #4 

Rechtliches – Sind Vornamen geschützt?

Erstreckt sich das Namensrecht (§12 BGB) auch auf Vornamen, oder kann man als Domainer bedenkenlos Vornamen als Domain registrieren? Obwohl der komplette bürgerliche Name (= Vor- UND Zuname), sowie der Familienname gemäß §12 BGB namensrechtlich geschützt sind, gilt dies nicht für den Vornamen. Vornamen alleine besitzen in der Regel keine Unterscheidungskraft im Sinne des §12 BGB und sind daher nur aufgrund entsprechender Bekanntheit und Verkehrsgeltung geschützt. In einem kürzlich veröffentlichen Urteil hat der BGH dem Vornamen „Raule“ eine entsprechende Unterscheidungskraft zugestanden, so dass sich der Domaininhaber gleichen Vornamens von Raule.de gegenüber dem Träger des gleichen Nachnamens behaupten konnte. Dies jedoch nur aufgrund der großen Seltenheit des Vornamens „Raule“, was seine Unterscheidungskraft begründete. Geläufige Vornamen wie Michael oder Andrea besitzen weiterhin keinen namensrechtlichen Schutz.

NSI zahlt 1 Mio. USD für Frontrunning

Wie Domainnamenews.com berichtet, hat sich NSI bei der gütlichen Einigung einer Sammelklage auf eine Zahlung in Höhe von 1 Mio. USD geeinigt. NSI wurde Anfang 2008 in Kalifornien wegen Betruges, unlauterer Geschäftspraktiken und arglistiger Täuschung verklagt. Frontrunning ist eine Praktik, bei der Domains bereits bei der einfachen Abfrage auf Verfügbarkeit vor der Registrierung blitzschnell durch den Registrar selbst registriert werden. Besonders verwerflich ist dabei, dass der unbedarfte Kunde die Informationen durch seine Domainabfrage selbst geliefert und initiiert hat. Der Kunde hat dabei das Nachsehen. NSI betrieb diese Methode, um nach eigener Aussage die abgefragten Domains für seine Kunden zu sichern, bevor sie jemand anderes hätte wegschnappen können. Der Haken dabei war aber, dass die Domains dann über keinen anderen Registrar als NSI mehr registriert werden konnten.
Wie kann man Frontrunning vorbeugen? Zunächst sollte man aufpassen, wo man seine Domains abfragt. Am besten man hat sein eigenes Tool, das direkt auf die Whois-Server der diversen Registries zugreift. Hat mein kein eigenes Tool, dann kann man entweder die Web-Whoisabfrage der jeweiligen Registry abfragen, oder einen vertrauensvollen Whois-Dienst benutzen. Ich empfehle whois2.org, ein Tool, das von Christoph Eik von Domainconsult.de betrieben wird.

Internetsperren – über 50.000 Bürger dagegen!

Eine Online Petition gegen den Gesetzesentwurf für Internetsperren hat innerhalb von vier Tagen die benötigten 50.000 Unterzeichner gefunden, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema in einer öffentlichen Sitzung befassen muss. Die Petition läuft noch bis zum 16.06.2009, wer möchte kann also immer noch seine Meinung kundtun. Wie verschlagen die Bundesregierung dabei vorgeht, kann man an der jüngsten Aussage des Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg auf Tagesschau.de sehen. Dort sagt er und ich zitiere:

Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.

Dieser Entwurf sei „in vielerlei Hinsicht“ als „eines der wichtigsten Vorhaben“ der Bundesregierung zu sehen. Wohin die Reise führt ist also jetzt klar. Morgen sind dann Glücksspielseiten, übermorgen „normale“ Sexseiten und schließlich Killerspiele dran. Und wer es wagt seine grundgesetzlich verankerte Meinung zu äußern wird von der Regierung sogleich mit einem Generalverdacht in die Nähe der Kinderschänder gerückt. Dabei geht es nur am Rande darum, Kinder vor Missbrauch zu schützen. Es handelt sich vielmehr um eine ausgeklügelte Strategie der Ablenkung und Verschleierung. Die Verantwortlichen reiben sich bereits jetzt die Hände und der wichtige Schutz der Kinder bleibt durch diese völlig unwirksamen Sperren wieder auf der Strecke.

.eu – Resümee nach 3 Jahren

Die Einführung der .eu TLD hat dieses Jahr ihren dritten Geburtstag gefeiert. Der Stand zum 03.05.2009 war 2.939.478 registrierte .eu Domains. Insgesamt gingen die Neuregistrierungen somit deutlich zurück und das, obwohl die Eurid im Juni 2008 60.000 .eu Domains verschenkt hatte. Ohne diese Aktion wäre das Wachstum noch deutlicher eingebrochen. Mir ist zwar die .eu noch allemal lieber als Domainzombies wie .asia oder .mobi, aber so richtig in Gang kommt .eu auch nicht wirklich. Das mag an der Spekulationsblase einerseits oder an dem Markenwirrwarr bei der Einführung andererseits liegen. Wer von Euch hat .eu Domains und wenn ja, wie viele? Wer von Euch hat eine .eu Domain bereits erfolgreich projektiert? Wer kennt erfolgreiche Projekte unter .eu?

Internet und Domainhandel: Quo Vadis? (gewünscht von Trixi)

Heute haben wir zum ersten Mal Themen, die von Euch, den Zuhörern vorgeschlagen und gewünscht worden sind. Vielen Dank für die rege Beteiligung, so macht Radio Spaß! Trixi hat das Thema „Internet und Domainhandel: Quo Vadis?“ vorgeschlagen. Haben wir Google auch noch 2050 an der Backe? Wo ist der Domainmarkt in 3 Jahren (Wunsch aus dem Chat). Da diese Fragen wunderbar zusammenpassen, habe ich Sie in ein Thema gepackt. Die Reise wird in diesem (und evtl. im nächsten Jahr – also 2009 und 2010) noch von der Weltwirtschaftskrise geprägt sein. Die Parkingeinnahmen sind auf einem Jahrhunderttief und eine Wende ist nicht in Sicht. Obwohl der Online-Werbemarkt auch in der Krise wächst, kommt weniger bei uns Domainern an. Das Parkinggeschäft wird von Google als Monopolisten dominiert. Google macht die Preise und steuert die Parkingeinnahmen durch Modelle wie „Smart Pricing“. Das bedeutet auch weniger Geld in der Domainwirtschaft, was sich natürlich auch auf den Domainhandel auswirkt. Wer noch Geld hat, der kauft zwar Domains, aber oft weit unter dem Preis von noch vor einem Jahr. Der Schwerpunkt dieses Jahr liegt ganz klar im der Projektierung. Für gute Keyword-Domains unter den TLDs cnoib, die naturgemäß wenige bis keine Type-Ins aufweisen, ist der Besucherstrom über die Suchmaschinen die einzige Möglichkeit der Refinanzierung. Aber auch dort ist man Google ausgeliefert. Google beherrscht mit seiner Suchmaschine bereits seit geraumer Zeit den deutschen Markt. Wer nicht in Google gefunden wird, der existiert praktisch nicht. Auch neue Strömungen wie die „Suchmaschine“ Wolfram Alpha sind keine wirkliche Alternative, da es sich um ein ganz eigenes System handelt, das mit der Internetsuche, wie wir sie kennen nicht viel zu tun hat. Hier werden vielmehr Fragen der User direkt semantisch ausgewertet und beantwortet, ohne reine Suchergebnisse zu präsentieren. Ich befürchte, dass wir Google noch lange „genießen“ werden „dürfen“, obwohl ich hoffe, dass der Markt sich auch stärkeren Mitbewerbern öffnen wird.
Wer diese Krise übersteht, der wird jedoch gestärkt aus ihr hervorgehen. Der Domainwert wird nach der Krise meiner Meinung nach bislang ungekannte Höhen erreichen. Was meint Ihr? Wohin geht die Reise?

Die “richtige” Domainstrategie. Themengleiche Domains oder breitgestreutes Portfolio? (gewünscht von AlexP)

Was ist die beste Domainstrategie? Grundsätzlich kann man sagen, dass es nicht „die beste“ Domainstrategie gibt. Welche Strategie man wählen sollte, wird hauptsächlich vom eigenen Kapitalfluss bestimmt. Dieser bestimmt auch, wie man im Business arbeitet. Domainparking oder Domainhandel, Projektieren oder nicht wird von den monatlichen Einnahmen bestimmt. Jemand, der „nur“ mit Domains handelt, ist darauf angewiesen regelmäßig zu verkaufen, um Geld für den Einkauf zur Verfügung zu haben. Da der Domainmarkt jedoch keine unendliche Masse an guten Keyworddomains hat, ergibt sich folgendes Szenario: Mehr und Mehr gute Keyword Domains müssen verkauft werden um Liquidität zu behalten. Die Domains, die man noch einkaufen kann, sind jedoch oft „schlechter“ als die Domains, die man gerade verkauft hat. Das Ergebnis ist ein langsamer aber spiralförmiger Weg zu immer „schlechteren“ Domains und dazu zu weniger Einnahmen. Wer weiß, was die guten Keyword-Domains in einigen Jahren wert sind? Ein Teufelskreis. Die Alternative ist auch hier die Domainprojektierung.
Aber was ist besser? Themengleiche Domains oder breitgestreutes Portfolio? Auch hier gibt es keine Methode, die Allgemeingültigkeit besitzt. Ich habe anno dazumal angefangen, Domains aus dem Rechtsbereich zu registrieren und zu kaufen. Tatsächlich versuche ich mich mittlerweile auf bestimmte Themen zu konzentrieren. Dennoch habe ich auch Domains, die mit meinen Kernthemen nichts zu tun haben, weil sie entweder Teil eines gekauften Portfolios waren, oder so günstig im Einkauf, dass sich ein Verkauf wohl lohnen würde. Premium Domains sind es immer wert gehalten zu werden, auch wenn sie vielleicht nicht in die eigenen Themen passen. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass man sich auf Themen konzentrieren sollte, über die man entweder Spezialwissen besitzt bzw. die Branche kennt oder die bei Handel oder Projektierung finanziellen Sinn machen. Was ist Eure Meinung dazu? Welche Domainstrategie verfolgt Ihr?

Aktuelle Domainnews #3

Bilderrechte, Fotorechte und Webseiten

Vor allem beim Projektieren stellt sich oft die Frage: „Darf ich irgendein Bild frei aus dem Internet wählen, oder gibt es Beschränkungen bei der Bilderwahl?“
Grundsätzlich gilt: Lichtbilder dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Urhebers (des Fotografen) verwendet werden. Hier ist zu beachten, dass … [Weiterlesen]

Domains an Endkunden verkaufen

Seine Domains an Endkunden zu verkaufen ist das Ziel jedes Domainhändlers.
Doch wie kommt man an sie ran? Auf Angebote per Email oder sogar Fax sollte man geflissentlich verzichten, da dies mindestens zu einer Abmahnung führen kann. Der Weg führt also … [Weiterlesen]

Domainer, die nächste Generation?

Da man in Domainforen leider immer wieder „fast“ nur feststellen kann, dass es chronisch an qualifiziertem Nachwuchs mangelt, sondern vielmehr Glücksritter und Lebenskünstler den Weg in unsere Industrie finden, werfe ich mal diese provozierende Frage in den Raum: Nach uns die Sintflut? Sterben die Domainvermarkter aus? Was meint Ihr? Warum ist der durchschnittliche Newbie (a) unbelehrbar, (b) zu faul zum suchen und nachlesen, (c) nur auf das schnelle Geld aus? Was erwartet Ihr von neuen Domainern?

Oder seid ihr gar ein neuer Domainer? Was erwartet Ihr von den alten Hasen?

Aktuelle Sedoverkäufe

damenuhr.de 6.000 Euro
hotelbedarf.de 5.000 Euro

pizzeria.at 17.000 Euro

kosovo.com 32.500 Euro

essen.net 9.550 Euro

test.me 11.100 USD
print.me 9.100 USD

Namedrive NDX startet neue Verkaufsplattform

Namedrive erweitert sein Park & Sell Programm und startet mit NDX durch. Ein Feature ist, dass man für Domains auch ohne vorheriges Gebot in Auktionen starten kann. Dabei kann man die Dauer und den Endzeitpunkt frei bestimmen. Auch ein „Sofort Kaufen“ Feature wie bei eBay ist vorhanden. Auch das Domainparking wurde aufgebohrt und weist schöne neue Statistiken auf. Macht Namedrive Sedo jetzt auch im Domainhandel Konkurrenz? Was meint Ihr?

Wahl 2.0 im Internet?

Während der neue US-Präsident Barack Obama gerade Privatfotos über Flickr veröffentlicht hat, hält sich die deutsche Politik bei der Wahl im Netz noch zurück. Obwohl die Bundeskanzlerin offiziell per Video-Podcast zum Volk spricht werden beschreibende Domains noch erschreckend selten genutzt. Warum ist das so? Was meint Ihr?

Domains an Endkunden verkaufen

Seine Domains an Endkunden zu verkaufen ist das Ziel jedes Domainhändlers.

Doch wie kommt man an Endkunden ran? Auf Angebote per Email oder sogar Fax sollte man geflissentlich verzichten, da dies mindestens zu einer Abmahnung führen kann. Der Weg führt also zum traditionellen Brief per Post. Hierbei gilt es zu beachten, immer einen Ansprechpartner zu finden. Idealerweise spricht man den Entscheider gleich direkt an. Wer „Sehr geehrte Damen und Herren“ in seiner Anrede schreibt, der hat den ersten Punkt bereits verfehlt.

Wie lange soll das Anschreiben sein? Hier teilen sich die Meinungen. Obwohl ich gute Erfahrungen mit einem zweiseitigen Anschreiben gemacht habe, kenne ich auch Kollegen, die sagen, dass der Endkunde maximal die erste Seite liest.

Was sollte in dem Brief stehen? Auf allgemeines „Blah Blah“ sollte man verzichten. Wie der Domainmarkt im Allgemeinen aussieht interessiert den Kunden genauso wenig, wie das Wetter der letzten Woche. Hier zählen vor allem die harten Vorteile, die der Kunde hat, wenn er die Domain kauft. Diese können sein: Vorteile im Suchmaschinenmarketing durch generische Domains, „leichteres“ SEO oder organischen Besucherfluss durch Type-Ins. Schlussendlich muss man dem Kunden erklären, dass er durch den Kauf der Domains nicht Geld ausgibt, sondern tatsächlich Geld spart.

Gibt es sonst noch was zu beachten? Das Schreiben sollte natürlich frei von Rechtschreibfehlern sein, klare kurze Sätze aufweisen und keine „Weichmacher“ beinhalten. „Ich würde Ihnen gerne …. anbieten“ ist genauso schlecht wie „ich könnte Ihnen ….. anbieten“. Besser ist: „Ich biete Ihnen …. an“. Man sollte auf seinen Brief mit allen Mitteln aufmerksam machen. Ich benutze zu diesem Zweck einen einfarbigen, nicht weißen Briefumschlag und Motivbriefmarken. Auch der Hinweis, dass der Kunde eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhält (soweit man nicht Kleinunternehmer ist!) sollte nicht fehlen. Es sollte sich um rein beschreibende Domains handeln. Wer versucht fremde Markennamen dem Inhaber anzubieten, für den kann es schnell teuer werden.

Bislang habe ich damit gute Erfahrungen gemacht, und konnte so beispielsweise Domains, die ich vor zwei Jahren frei registriert habe, für 500,00 Euro verkaufen.

Viel Erfolg!

Bilderrechte, Fotorechte und Webseiten

Eines vorweg: Das Thema Bilderrechte kann im Rahmen dieses Artikels bestenfalls angeschnitten werden. Ich werde versuchen auf die Thematik möglichst unjuristisch und praxisbezogen einzugehen, was nicht immer einfach ist ;).

Vor allem beim Projektieren stellt sich oft die Frage: „Darf ich irgendein Bild frei aus dem Internet wählen, oder gibt es Beschränkungen bei der Bilderwahl?“ Grundsätzlich gilt: Lichtbilder dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Urhebers (des Fotografen) verwendet werden. Hier ist zu beachten, dass neben Lichtbildwerken auf reine Lichtbilder (also unabhängig von der Schöpfungshöhe) durch das Urhebergesetz geschützt sind.

„Wenn ich also die Erlaubnis des Fotografen habe, dann kann mir nichts mehr passieren?“
Nein, es kommt auch auf das Motiv an. Befindet Sich eine Person auf dem Bild, so muss auch deren Einwilligung vorliegen, solange die Person nicht reines Beiwerk ist. Dieses sog. „Recht am eigenen Bild“ wird in Deutschland durch das Kunsturhebergesetz geschützt. Aber wann ist eine Person ein „Beiwerk“? Dabei muss die Personendarstellung der Darstellung der Umgebung (z.B.: Landschaftspanorama) so untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich der Charakter des Bilds ändern würde. Die Landschaft muss also das prägende Element im Bild sein. Daneben müssen Personen der Zeitgeschichte mehr dulden, als Privatpersonen. Eine (absolute) Person der Zeitgeschichte kann nicht immer verhindern, dass ihr Bild verwendet wird, da sie aufgrund ihrer Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht. Aber auch bestimmte geschützte Formen und Gestaltungen können geschützt sein. So ist beispielsweise der ICE der Deutschen Bahn von Geschmacksmustergesetz geschützt, und darf als prägendes Motiv nicht für gewerbliche Abbildungen verwendet werden.

“Was ist mit Gebäuden, Bauwerken oder Skulpturen, darf ich die einfach fotografieren?“
Wie der Jurist so gerne sagt: „Das kommt darauf an.“ Auch Bauwerke können urheberrechtlich geschützt sein (Architektur, etc.). In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten (wie Frankreich oder Italien) die sog. „Panoramafreiheit“. Diese besagt, dass man urheberrechtlich geschützte Bauwerke und Denkmäler, die vom öffentlichen Straßenland zu sehen und zu fotografieren sind, bildlich wiedergeben und veröffentlichen darf (Zeichnungen, Fotografien, etc.), auch wenn die Bauwerke an sich auf Privatgrund stehen.
Prinzipiell gelten aber folgende Einschränkungen:
– Die Panoramafreiheit umfasst nur die Außenansicht, nicht jedoch die Innenansicht
– Man muss sich auf öffentlich zugänglichem Straßenland befinden und das Foto ohne Hilfsmittel wie Leitern anfertigen können. Das bedeutet, dass Fotos mit Leitern über Mauern hinweg oder aus gegenüberliegenden Gebäuden nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind.
– Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Bauwerke, die keinen rechtlichen Schutz genießen, dürfen frei fotografiert werden. Die Grenze ist jedoch das Hausrecht und die Privatsphäre. Aber Vorsicht: Aufnahmen von militärischen Anlagen und Luftbildaufnahmen können unter Strafe gestellt sein.

Tatsächlich ist das Thema jedoch um einiges komplexer! Wenn an sich unsicher ist, sollte man in jedem Falle einen Anwalt seines Vertrauens hinzuziehen.